• Lüneburg

Die Lüneburgerin Nastasia-Ellen Buro kämpft gegen den Krebs - und die Tücken des Gesetzes

In der Versorgungslücke

as Lüneburg. Nastasia-Ellen Buro ist schwer krank. Seit zweieinhalb Jahren kämpft sie gegen den Lungenkrebs. Das Leben der 29-jährigen Lüneburgerin ist bestimmt von Therapien - und von der Hoffnung, die Krankheit doch noch zu besiegen. Das Schicksal zu meistern, ist schon schwer genug. Doch nun ist die Hotelfachfrau auch noch in eine "Versorgungslücke" gerutscht, die zur Folge hat, dass sie eineinhalb Monate ohne jegliches Einkommen und ohne Unterstützung dasteht, gleichzeitig aber selbst für den Beitrag zur Krankenkasse aufkommen muss. "Das kann doch nicht sein", sagt sie.

 

Die gesetzlichen Grundlagen können tatsächlich Ursache für eine solche Situation sein, ergab die LZ-Recherche. Die ganze Geschichte: Durch "Zufall" wurde bei der jungen Frau Ende 2009 Lungenkrebs diagnostiziert. Schonungslos lautete die Prognose eines Arztes: Nastasia-Ellen Buro habe noch ein halbes Jahr zu leben. Es folgte eine Chemotherapie mit sechs Zyklen. "Mit Erfolg. Wir hatten die Hoffnung, der Krebs ist besiegt. Ein Jahr war alles gut. Nach einer Eingliederungsphase bin ich wieder voll arbeiten gegangen", berichtet sie. Doch bei einer Nachsorgeuntersuchung im März 2011 war der Krebs wieder da. Ein Teil ihres rechten Lungenlappens wurde daraufhin zur "Diagnosesicherung" entfernt. Anschließend musste sie sich wieder einer Chemotherapie unterziehen. "Im Januar 2012 schien es so, als sei der Krebs erneut besiegt, sechs Wochen später gab es wieder drei Befunde", schildert die Lüneburgerin im Rückblick, während ihre Mutter Marion Knoop neben ihr sitzt und sie unterstützt. Dieses Leben zwischen Bangen und Hoffen werde irgendwann zu einem Stück Normalität, sagt die 29-Jährige. Ihre Mutter ringt um Fassung.

 

Fassungslos macht die beiden Frauen, was dann passierte. Krankengeld über die Krankenkasse darf ein Arbeitnehmer laut Gesetz 78 Wochen in drei Jahren bei gleicher Krankheit beziehen. "Das war am 6. Februar dieses Jahres ausgeschöpft. Dann wird man ausgesteuert und darauf hingewiesen, sich beim Arbeitsamt zu melden. Das habe ich schon im Vorfeld gemacht", sagt Nastasia-Ellen Buro. Ihr sei dann Arbeitslosengeld bewilligt worden. Da aber feststand, dass sie weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten können würde, "forderte das Arbeitsamt, dass ich entweder eine Reha oder aber eine Erwerbsminderngsrente bei der Rentenversicherung beantragen sollte."

 

Die Erwerbsminderungsrente wurde ihr zum 1. Juni bewilligt. "Aber schon zum 16. April hat das Arbeitsamt die Zahlungen des Arbeitslosengeldes und für die Krankenkasse eingestellt, weil ja die Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde." Die Quintessenz: Eineinhalb Monate gab's kein Geld, aber gleichzeitig sollte sie 255 Euro für die Krankenversicherung aufbringen. Die schwer kranke Frau und ihre Mutter fragen sich, warum es nicht einen nahtlosen Übergang oder zumindest ein Überbrückungsgeld gibt.

 

Kai Schäfer, bei der Lüneburger Agentur für Arbeit Teamleiter für den Bereich Arbeitslosengeld, erklärt: Auf Arbeitslosengeld hat jemand Anspruch, der verfügbar ist, also arbeiten kann. Das ist im Fall der Lüneburgerin nicht gegeben. Aber der Gesetzgeber hat eine Ausnahmeregelung getroffen, dass bis zum Entscheid auf Erwerbsminderungsrente das Arbeitslosengeld gezahlt wird, danach aber nicht mehr (Sozialgesetzbuch III). Im Rentenrecht ist es so geregelt, dass erst sechs Monate nach der festgestellten vollen Erwerbsminderung durch die Deutsche Rentenversicherung die Erwerbsminderungsrente gezahlt wird. Dadurch kann eine Lücke entstehen. Dazu gibt es auch eine Rechtsprechung vom Bundessozialgericht von 1995 (Aktenzeichen 11 Rar 19/95).

 

Laut Dirk von der Heide, Sprecher der Deutschen Rentenversicherung, sagt: "Das ist im Fall der Zeitrente so, wenn derjenige dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung steht." Doch er lenkt ein: "Wir haben für Frau Buro noch einmal geprüft. Da bei ihr davon auszugehen ist, das sie aus gesundheitlichen Gründen nicht wieder arbeiten kann, werden wir ihr eine Dauerrente gewähren." Das Geld solle sie umgehend und rückwirkend erhalten.

 

Ende gut, alles gut? Nicht ganz: "Das ist eigentlich nicht das, was ich wollte. Denn damit bin ich ja quasi aufs Abstellgleis geschoben und kann nicht wieder arbeiten", sagt Nastasia-Ellen Buro. Die Dauerrente statt Erwerbsminderungsrente bekomme sie, weil bei ihr keine Heilungschancen mehr bestünden. "Eine solche Begründung ist natürlich nochmal ein harter Schlag." Zwar kann sie noch Widerspruch einlegen, doch sie habe sich mit der nun eingelenkten Lösung abgefunden: "Alles andere würde in meiner Situation zu viel Kraft kosten."

Mehr zum Thema

21.05.2012
DIESEN ARTIKEL>>   
BEWERTEN>>
  • Kommentare (0)
Heute

17 - 25

Morgen

16 - 26

Suche

DAX-Chart

Magazine der Landeszeitung

Flash ist Pflicht!

Kommentare

Glutenfrei

(Gast) Günter
In Lübeck ist es vielleicht das einzige Lokal....

mehr 20.05.2012--22:25

Phil immer auf der richtigen Seite

(Gast) Ilmenautaler
Phil. besteht politisch korrekt, aber irgendwie...

mehr 21.05.2012--08:18

Libeskindprofessur

(Gast) MAartina
Finde ich gut, und wenn man den Wert nicht...

mehr 20.05.2012--14:46

Stars und Promis

(Gast) Interessierter Les
Die Bgriffe Star und Promi werden von der Presse...

mehr 19.05.2012--21:33

Leuphana verlängert Libeskinds Professur

(Gast) klaus.b
eine hand wäscht die andere. neu ist das nicht.

mehr 19.05.2012--15:50