- Lüneburg
Die Lüneburgerin Nastasia-Ellen Buro kämpft gegen den Krebs - und die Tücken des Gesetzes
In der Versorgungslücke
as Lüneburg. Nastasia-Ellen Buro ist schwer krank. Seit zweieinhalb Jahren kämpft sie gegen den Lungenkrebs. Das Leben der 29-jährigen Lüneburgerin ist bestimmt von Therapien - und von der Hoffnung, die Krankheit doch noch zu besiegen. Das Schicksal zu meistern, ist schon schwer genug. Doch nun ist die Hotelfachfrau auch noch in eine "Versorgungslücke" gerutscht, die zur Folge hat, dass sie eineinhalb Monate ohne jegliches Einkommen und ohne Unterstützung dasteht, gleichzeitig aber selbst für den Beitrag zur Krankenkasse aufkommen muss. "Das kann doch nicht sein", sagt sie.
Die gesetzlichen Grundlagen können tatsächlich Ursache für eine solche Situation sein, ergab die LZ-Recherche. Die ganze Geschichte: Durch "Zufall" wurde bei der jungen Frau Ende 2009 Lungenkrebs diagnostiziert. Schonungslos lautete die Prognose eines Arztes: Nastasia-Ellen Buro habe noch ein halbes Jahr zu leben. Es folgte eine Chemotherapie mit sechs Zyklen. "Mit Erfolg. Wir hatten die Hoffnung, der Krebs ist besiegt. Ein Jahr war alles gut. Nach einer Eingliederungsphase bin ich wieder voll arbeiten gegangen", berichtet sie. Doch bei einer Nachsorgeuntersuchung im März 2011 war der Krebs wieder da. Ein Teil ihres rechten Lungenlappens wurde daraufhin zur "Diagnosesicherung" entfernt. Anschließend musste sie sich wieder einer Chemotherapie unterziehen. "Im Januar 2012 schien es so, als sei der Krebs erneut besiegt, sechs Wochen später gab es wieder drei Befunde", schildert die Lüneburgerin im Rückblick, während ihre Mutter Marion Knoop neben ihr sitzt und sie unterstützt. Dieses Leben zwischen Bangen und Hoffen werde irgendwann zu einem Stück Normalität, sagt die 29-Jährige. Ihre Mutter ringt um Fassung.
Fassungslos macht die beiden Frauen, was dann passierte. Krankengeld über die Krankenkasse darf ein Arbeitnehmer laut Gesetz 78 Wochen in drei Jahren bei gleicher Krankheit beziehen. "Das war am 6. Februar dieses Jahres ausgeschöpft. Dann wird man ausgesteuert und darauf hingewiesen, sich beim Arbeitsamt zu melden. Das habe ich schon im Vorfeld gemacht", sagt Nastasia-Ellen Buro. Ihr sei dann Arbeitslosengeld bewilligt worden. Da aber feststand, dass sie weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten können würde, "forderte das Arbeitsamt, dass ich entweder eine Reha oder aber eine Erwerbsminderngsrente bei der Rentenversicherung beantragen sollte."
Die Erwerbsminderungsrente wurde ihr zum 1. Juni bewilligt. "Aber schon zum 16. April hat das Arbeitsamt die Zahlungen des Arbeitslosengeldes und für die Krankenkasse eingestellt, weil ja die Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde." Die Quintessenz: Eineinhalb Monate gab's kein Geld, aber gleichzeitig sollte sie 255 Euro für die Krankenversicherung aufbringen. Die schwer kranke Frau und ihre Mutter fragen sich, warum es nicht einen nahtlosen Übergang oder zumindest ein Überbrückungsgeld gibt.
Kai Schäfer, bei der Lüneburger Agentur für Arbeit Teamleiter für den Bereich Arbeitslosengeld, erklärt: Auf Arbeitslosengeld hat jemand Anspruch, der verfügbar ist, also arbeiten kann. Das ist im Fall der Lüneburgerin nicht gegeben. Aber der Gesetzgeber hat eine Ausnahmeregelung getroffen, dass bis zum Entscheid auf Erwerbsminderungsrente das Arbeitslosengeld gezahlt wird, danach aber nicht mehr (Sozialgesetzbuch III). Im Rentenrecht ist es so geregelt, dass erst sechs Monate nach der festgestellten vollen Erwerbsminderung durch die Deutsche Rentenversicherung die Erwerbsminderungsrente gezahlt wird. Dadurch kann eine Lücke entstehen. Dazu gibt es auch eine Rechtsprechung vom Bundessozialgericht von 1995 (Aktenzeichen 11 Rar 19/95).
Laut Dirk von der Heide, Sprecher der Deutschen Rentenversicherung, sagt: "Das ist im Fall der Zeitrente so, wenn derjenige dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung steht." Doch er lenkt ein: "Wir haben für Frau Buro noch einmal geprüft. Da bei ihr davon auszugehen ist, das sie aus gesundheitlichen Gründen nicht wieder arbeiten kann, werden wir ihr eine Dauerrente gewähren." Das Geld solle sie umgehend und rückwirkend erhalten.
Ende gut, alles gut? Nicht ganz: "Das ist eigentlich nicht das, was ich wollte. Denn damit bin ich ja quasi aufs Abstellgleis geschoben und kann nicht wieder arbeiten", sagt Nastasia-Ellen Buro. Die Dauerrente statt Erwerbsminderungsrente bekomme sie, weil bei ihr keine Heilungschancen mehr bestünden. "Eine solche Begründung ist natürlich nochmal ein harter Schlag." Zwar kann sie noch Widerspruch einlegen, doch sie habe sich mit der nun eingelenkten Lösung abgefunden: "Alles andere würde in meiner Situation zu viel Kraft kosten."
Heute
17 - 25
Morgen
16 - 26
Suche
Anzeige
Magazine der Landeszeitung
- Flash ist Pflicht!
Kommentare
Phil immer auf der richtigen Seite
(Gast) Ilmenautaler
Phil. besteht politisch korrekt, aber irgendwie...
mehr 21.05.2012--08:18
Libeskindprofessur
(Gast) MAartina
Finde ich gut, und wenn man den Wert nicht...
mehr 20.05.2012--14:46
Stars und Promis
(Gast) Interessierter Les
Die Bgriffe Star und Promi werden von der Presse...
mehr 19.05.2012--21:33
Leuphana verlängert Libeskinds Professur
(Gast) klaus.b
eine hand wäscht die andere. neu ist das nicht.
mehr 19.05.2012--15:50



Hunde und Wild passt nie
Auch ein einzelner Hund kann eine Gefahr für Wild werden! Hunde gehören an die Leine in solchen Gebieten, meiner Meinung nach sogar immer, nicht nur zur Brut- und Setzzeit! Aber auch ich finde diese Art von Fallen sind das Letzte um Hundebesitzer eines besseren belehren zu wollen...
Keine Gefährdung anderer Tiere durch Hund
Die Leser sollen die Jägermärchen nicht immer glauben. Ein einzelner Hund ist NIE eine Gafhr für das Wild. Er ist viel zu langsam und nicht ausdauernd genug. Kitze haben keinen Eigengeruch und in den ersten Wochen einen Drückreflex. Also ziemlich sicher. Die Ricke lockt ausserdem Beutegreifer (z.B. Hund) weg von den Kitzen. Jäger wissen das, sagen es aber nicht weil es so bequem ist den Leuten einen Bären aufzubinden.
Nicht der Hundehalter schuld sondern der Jäger
Hunde müssen frei laufen. Der Jäger hatte die vermutlich wegen einem Hund bewußt so positioniert, darum auch kein Bunker. Der Kreisjägermeister taugt nichts wenn er nicht ganz klar zu dem Vergehen steht. Wenn die Falle offen rumlag ist es ein Vergehen, auch wenn die Ermittlungen nicht abgeschlossen sind. Oder braucht man wieder Zeit um eine Erklärung dafür zu finden, sich wieder rauszureden? Der Jäger hatte Spannhaken also war sie von ihm. Das einem wirklich mal 25.000 verhängt werden wäre wünschenswert ist aber ziemlich undenkbar. Und Jagdschein behält er auch wenn er gute Konektions hat. Dank der mafiaähnlichen Strukturen. Der EUGH wird bald etwas ändern :-))
berichterstattung in lünepost (hundescheiße)
die lp berichtet zu einseitig, was das Thema angeht. Ist schon Hetze auf Hundehalter! Vielleicht stellt ja deshalb jemand Fallen auf: Wer weiss es schon.
abartig
hoffentlich läuft der Fallenaufsteller selbst mal in so eine Vorrichtung. Sorry, nicht in Ordnung, unverantwortlich!!!!
der arme Hund
Kommen jetzt die ganzen Hundehasser zu Wort ? Hier geht es um eine aufgestellte Falle, die nicht abgesichert war ! Wenn jetzt ein Mensch da reingelaufen wäre, kommen dann auch Kommentare wie "Was läufst Du da auch lang" ?
der arme hund
... der wildernde hund ist opfer seines gleichgültigen herrchens geworden...
an thorsten
..aber die Falle war im Naturschutzgebiet aufgestellt oder wie ? Hallo , gehts noch ?!!! Hoffentlich kommst Du niemals in eine Falle....
die armen hunde...
die falle lag sicher nicht dort, wo mal ausversehen ein hund hinein kommt. vielmehr ist der hund in einem naturschutzgebiet unterwegs gewesen, wo 1. kein spaziergänger was zu suchen hat 2. erst recht kein hund die wild lebenden tiere zu jagen hat die falle war dort aufgestellt, um die eingewanderten maderhunde zu bejagen. freue mich dann auf die "armen" hundehalter, wenn diese dann mal auf einen hund losgehen, dann kommt jeder tierarzt zu spät. und der hund ist nicht das erste mal weit ab von dem feldweg unterwegs... aber das vergisst der gemeine halter immer gerne.
streunender Hund
Der Hund wurde ganz gewiß nicht zum Streunen geschickt!!Er wurde durch den ausgelegten Ködergeruch angelockt. Außerdem war es am Feldrand,nicht im Wald!Leider hat Artos eine so gute Nase.Ich gehöre auch zur Hunderunde. Sie sind alle betagt zwischen 9 und 13 Jahren und nicht am Jagen interessiert!!
Streunender Hund ....
In meinen Augen ist es auch unverantwortlich, dass die Hundehalterin ihren Hund zum Streunen in den Wald geschickt hat, ohne Rücksicht darauf, dass dabei auch andere Tiere zu Schaden kommen könnten. Die Nichtsicherung der Falle ist allerdings auch nicht zu billigen.
pervers
herman göring hat 1934 das jagdgesetz in kraft gesetzt.es gilt noch heute und erlaubt der jägerschaft die jagd auf haustiere. warum es nicht geändert wird ist unschwer zu erahnen .für mich ist dieses fallenstellen einfach nur pervers und das jagdrecht von einem obernazi erlassen ebenso.
Unverantwortlich
In welcher Zeit leben wir....man erzählt den Kindern, dass sie nicht auf eingefrorene Teiche gehen sollen, sich nicht von Fremden ansprechen lassen sollen, aber erzählt man den Kindern, dass sie nicht an Feldrändern spielen dürfen und dort eventuell in der Erde buddeln oder Stöcker aufheben dürfen? Nein. Dem Mann gehört der Jagdschein abgenommen! Und sämtliche Kosten wie z.B. Tierarztkosten etc. müsste er bezahlen müssen!
Kinder
Unglaublich! Vorallem laufen dort ja auch Kidner lang. Und wenn man bedenkt das auch diese dort hätten hineinlaufen oder greifen können! Hoffentlich wurden auch alle Fallen geseitigt, denn das war ja bestimmt nicht die einzige... Alles Gute für den Hund!
Harte Strafe
Der Mann gehört ins Gefängnis !!! Es hätten auch Menschen in die Falle geraten können !! Gute Besserung an Artos !!!
harte Strafe
Umglaublich, wenn ich daran denke, dass mein hund in eine solche Falle tappen würde. Ich hoffe, dass der "Täter" einer harten Strafe zugeführt wird. Weiterhin wünsche ich dem süßen "Opfer" eine schnelle Genesung und dass er schnell wieder ganz gesund wird und zeitnah jeden Spaziergang wieder ohne Angst genießen kann.