Hund anmelden in Lüneburg: Das gibt es zu beachten
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Hund anmelden in Lüneburg: Das gibt es zu beachten
© Quelle: Pixabay.com
Wie du vielleicht weißt, fällt für jeden Hund auf jeden Fall eine Hundesteuer an. So auch für deinen Hund in Lüneburg. Doch Hundesteuer ist nicht das Einzige, worauf du bei der Anmeldung achten musst.
Wie genau die Anmeldung eines Hundes in Lüneburg abläuft, worauf du achten solltest, wenn du einen sogenannten „Kampfhund“ hast und die damit verbundenen Kosten, erfährst du in diesem Artikel.
Hundehaltung
Noch vor der Hundesteuer obliegt es dir, deinen Hund anzumelden. Das solltest du binnen 14 Tagen nach seinem Einzug machen. Dafür kannst du ins Bürgeramt der Stadt Lüneburg gehen.
Diese Anmeldung ist verpflichtend, wenn der Hund älter als 3 bis 4 Monate ist, du gerade zugezogen bist oder auf einen Hund für mehr als 2 bis 3 Monate aufpasst.
Hinzu kommt, dass du deinen Hund in einem Hunderegister melden musst. Dies ist seit dem 01. Juli 2013 Pflicht, egal, um welche Rasse es sich letztlich handelt. Festgelegt ist dies im Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden/NHundG.
Hundesteuer
Die Hundesteuer ist Pflicht und wird in ihrer Höhe von der jeweiligen Kommune festgelegt. So auch von der Hansestadt Lüneburg.
Die Kosten belaufen sich hier auf 96 € für einen Ersthund, für einen zweiten Hund fallen 144 € an, für jeden weiteren Hund 192 €. Hierbei handelt es sich übrigens um die jährlichen Beiträge.
Übrigens muss dein Hund in der Öffentlichkeit eine sogenannte Hundesteuermarke tragen. Tut er das nicht, kann das als Ordnungswidrigkeit ausgelegt werden. Das wiederum kann teuer werden.
Listenhund
Es gibt einige Hunderassen, die besonders häufig auf den Rasselisten der verschiedenen Bundesländer auftauchen. Dazu zählen unter anderem der Staffordshire Terrier und der Rottweiler, der leider vielerorts als aggressiv gilt. Aber auch Bullterrier, Pitbull Terrier und der Dogo Argentino gelten in vielen Bundesländern als Listenhunde.
Aktuell gibt es in Niedersachsen keine Hunderasse, die als Listenhund eingestuft wird. Dennoch handelt es sich bei beiden Rassen um potenziell gefährlich eingestufte Hunde. Und hier wird es teuer.
Denn für diese Vierbeiner kommen jährliche Kosten von 680 € auf dich zu. Hast du eine „normale“ Hunderasse, wie zum Beispiel einen Patterdale Terrier, sind die Kosten um ein Vielfaches niedriger.
Hundehaftpflicht
In einigen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht verpflichtend und gesetzlich geregelt. So auch in Niedersachsen.
Diese gilt für jeden Hundehalter, dessen Vierbeiner älter als 6 Monate ist. Die Mindestversicherungssumme beläuft sich für Schäden an Personen auf 500.000 €, für Sachschäden auf 250.000 €.
Sachkundeprüfung
Laut des NHundG musst du zudem unter Umständen eine sogenannte Sachkundeprüfung ablegen. Hier legst du in einer theoretischen und einer praktischen Prüfung erfolgreich dar, dass du in der Lage bist, einen Hund artgerecht zu halten.
Gibt es rechtliche Konsequenzen, wenn ich meinen Hund nicht anmelde?
Möglicherweise sind die vorherigen Informationen Neuland für dich. Und du wusstest nicht, was es alles bedeutet, einen Hund zu halten.
Gibt es demnach auch rechtliche Konsequenzen, wenn du es versäumst, deinen Hund pflichtgerecht anzumelden?
Die Antwort auf diese Frage lautet: Ja. Vergisst du, deinen Hund in den vorgeschriebenen Zeitfenstern bei Stadt und Versicherungen anzumelden, kann das ein Bußgeld nach sich ziehen.
Und dieses hat es in sich und kann sich auf bis zu 10.000 € belaufen.
Fazit
Du lebst bereits in Lüneburg oder bist just zugezogen? Du hast schon einen Hund oder aber möchtest dir einen anschaffen? Dann weißt du spätestens jetzt, dass es hier einiges zu beachten gibt. Und damit ist nicht nur die obligatorische Hundesteuer gemeint.
Auch Dinge wie die Hundehaftpflicht sowie die Meldung im niedersächsischen Hunderegister kommen in puncto Behördengänge auf dich zu.
Als letzter Tipp empfehlen wir, dich nach der Leinenpflicht zu informieren, damit hier kein weiterer Stolperstein auf dich wartet.
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