lz Lüneburg. Urteil im Kaltenmoorer Doppelmord-Prozess: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen zweifachen Mordes zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Das Gericht stellte auch eine besondere Schwere der Schuld fest, das heißt der Verurteilte kann nicht damit rechnen frühzeitiger aus der Haft zu kommen.
Wie berichtet, plädierte Verteidiger Prof. Dr. Steffen Stern am Donnerstag auf Totschlag. Es sei kein Mord sondern Totschlag gewesen, sein Mandant habe im Affekt gehandelt und quasi in Wut seine Frau und deren Freundin getötet.
Ziad G. musste sich vorm Landgericht Lüneburg verantworten, weil er die beiden Frauen im am 4. Januar in der ehelichen Wohnung an der Adolf-Reichwein-Straße mit rund 40 Messerstichen getötet hatte.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf Mord in zwei Fällen und besondere Schwere der Schuld plädiert.
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