Eifersüchtiger Ex stach auf Nebenbuhler ein
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Ein Uelzener stach auf den neuen Partner der Ex-Freundin ein. Das Urteil: Zehn Jahre Haft. (Foto: be)
Lüneburg/Uelzen. Viel schneller kann ein Prozess wegen versuchten Mordes kaum laufen. Ein 32-jähriger Uelzener gestand vor dem Landgericht Lüneburg, in einer Spätsommernacht in der Wohnung seiner Ex-Freundin deren neuen Partner (33) mit einem mitgebrachten Küchenmesser niedergestochen zu haben. Bereits am ersten Verhandlungstag sprach die 4. große Strafkammer das Urteil: zehn Jahre Haft.
Messer mit 11-Zentimeter-Klinge mitgebracht
Vor dem Gericht räumte der Angeklagte gleich zum Prozessauftakt ein, am 26. August gegen 3.45 Uhr an der Haustür seiner ehemaligen Partnerin in Oetzen (Landkreis Uelzen) geklingelt zu haben, wie Landgerichtssprecherin Christina Edinger auf LZ-Anfrage mitteilte. Eifersucht habe ihn getrieben. Mit dem Ruf: "Wo ist der Hurensohn? Ich bringe ihn um!" sei er in die Wohnung gelaufen, wo er den sich versteckenden Nebenbuhler im Badezimmer aufspürte.
Er zückte sein Küchenmesser mit elf Zentimeter langer Klinge, begründete dies vor Gericht damit, dass er es angesichts des fast zwei Meter großen Nebenbuhlers mit der Angst bekommen habe. Eigentlich habe er mit einem anderen Mann an der Seite seiner Ex gerechnet.
Angeklagter bittet Opfer um Entschuldigung
Das Opfer kam mit fünf Stichverletzungen in die Uelzener Klinik, der mutmaßliche Täter wurde im Rahmen der Fahndung in Uelzen gefasst.
Noch während des ersten Prozesstages schrieb der Angeklagte eine Notiz, mit der er bei dem Opfer um Entschuldigung bat. Die Aussöhnung vor den Schranken des Gerichts senkte das Strafmaß auf zehn Jahre Haft ab, denn grundsätzlich gilt auch für den versuchten Mord die lebenslange Strafe. jz