Grünes Licht für riesige Photovoltaik-Anlage bei Eyendorf
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Das Kraftwerk, geplant durch einen Investor, hat grünes Licht vom Rat der Samtgemeinde Salzhausen bekommen. (Foto: Adobe Stock)
Salzhausen. Es ist natürlich ein rein theoretischer Wert, denn die Sonne scheint keine 24 Stunden am Tag und auch die eine oder andere Wolke wird die Leistung schmälern. Und doch wird die geplante Photovoltaikanlage westlich von Eyendorf in der Samtgemeinde Salzhausen mit rund 14 Megawatt-Peak (maximale Spitzenleistung unter optimalen Bedingungen) potenziell genügend Strom generieren, um damit den Energiebedarf von mehr als 8000 durchschnittlichen deutschen Haushalten zu decken.
Soviel zur Veranschaulichung. Das Kraftwerk, geplant durch einen Investor, hat jetzt grünes Licht vom Rat der Samtgemeinde Salzhausen bekommen. Eine Änderung des Flächennutzungsplans wurde beschlossen.
Beitrag zur Energiewende
Entstehen wird die Anlage entlang der OHE-Bahnstrecke nordwestlich von Eyendorf. Der Änderungsbereich wird im Flächennutzungsplan als „Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Fotovoltaikanlage“ dargestellt. Das Plangebiet besteht vollständig aus landwirtschaftlicher Fläche. Das geplante Vorhaben sei laut Verwaltung mit den Entwicklungszielen der Samtgemeinde grundsätzlich vereinbar und stelle im Sinne einer übergeordneten Zielsetzung einen Beitrag zur Energiewende dar.
Nach der öffentlichen Auslage des Entwurfs im vergangenen Jahr, seien keine Anregungen oder Hinweise eingegangen, die zu einer geänderten Plandarstellung geführt hätten, sodass der Planentwurf unverändert beschlossen wurde. Gleichzeitig billigte das Gremium die zugehörige Begründung mit Umweltbericht.
Landschaftsbild spielt wichtige Rolle
In diesem spielt auch das Landschaftsbild eine gewichtige Rolle. Die Fernwirksamkeit könne laut Bericht durch vorhandene Gehölzbestände in direkter Nähe zum Standort sowie gezielte Heckenpflanzung im Bereich der angrenzenden Wirtschaftswege gemindert werden, die deshalb Bestandteil des Bebauungsplans seien, der diese Maßnahmen verbindlich regele.
Die Maßnahme bewirke zudem eine Minimierung der Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes der denkmalgeschützten Eyendorfer Mühle und trage zur Vernetzung bestehender Biotopstrukturen bei.
Boden soll aufgewertet werden
Die aktuelle ökologische Bedeutung sei im Gegensatz zu vernachlässigen, da es sich um landwirtschaftlich intensiv genutztes Land handele. Auch als Tierlebensraum sei das Gebiet wenig relevant. Lediglich ein kleiner Teil der Fläche werde im Zuge der Baumaßnahmen versiegelt.
„Zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft sollen die Flächen im gesamten, nicht versiegelten Änderungsbereich als extensives, artenreiches und standortgerechtes Grünland entwickelt werden“, heißt es im zugehörigen Umweltbericht, in dem auch zu lesen ist: „Die extensive Grünlandentwicklung trägt auch zur Entlastung des Boden- und Grundwasserhaushaltes bei. Diese führen zu einer Aktivierung des Bodenlebens und damit zu einer Verbesserung des Bodengefüges sowie zu einer Optimierung seiner Filter-, Speicher- und Pufferkapazität. Gleichzeitig wird der Boden vor Erosionseinflüssen stärker geschützt. Die genannten Auswirkungen tragen daneben zu einer qualitativen Optimierung der Grundwasserneubildung bei.“
Artenschutzrechtliche Prüfung wurde durchgeführt
Im Bebauungsplanverfahren wurde außerdem eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt, bei der die Vorkommen von Vögeln sowie europarechtlich geschützten Reptilien im Mittelpunkt standen. Der Vorgang habe indes keine Verbotstatbestände feststellen können.
Außerdem sollen zur Vermeidung eines Eingriffs in potenzielle Bodendenkmalsubstanz Wege, Kabel und Trafostationen oberhalb der Geländeoberkante gebaut beziehungsweise verlegt werden. Während von der Anlage selbst keine Emissionen zu erwarten seien, habe der zukünftige Betreiber jedoch etwaige Geräusch- oder Staubentwicklung, die auf den umgebenden landwirtschaftlichen Flächen entstehen können, zu tolerieren.
Von Andreas Urhahn