Warum ein Seitensprung einen Winsener nicht nur die Beziehung kostete
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Ein großer Koffer steht beim Prozess im Mittelpunkt.
© Quelle: AdobeStock
Winsen. In den eigenen vier Wänden bestohlen zu werden, ist schon nicht schön. Der eigenen Lebensgefährtin dann aber noch beichten zu müssen, dass der Diebstahl wahrscheinlich mit einer Frau zusammenhängt, mit der man sie betrogen hat, ist besonders unangenehm. Nun landete der Fall vor Gericht.
Am Ende hatte nicht nur das bestohlene Paar schlechte Laune, sondern auch die Angeklagte: Sie wurde wegen Diebstahls in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt, kündigte aber noch im Gerichtssaal an, Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen zu wollen.
Lebensgefährtin weilte in Spanien
Die Angeklagte soll den Winsener gleich zweimal in dessen Wohnung bestohlen haben. Im Juli 2021 war sie mit ihrer Freundin, der Affäre des Mannes, bei ihm, anschließend fehlte sein Goldarmband. Wenige Tage später blieb die Angeklagte gar über Nacht, danach fehlten aus der Wohnung Handtaschen, Schmuck und Winterjacken im Gesamtwert von rund 8000 Euro.
Festgestellt wurde der zweite Diebstahl allerdings erst, als die Lebensgefährtin des bestohlenen Mannes im November von ihrem mehrmonatigen Spanien-Aufenthalt zurückgekehrt war. Das Goldarmband soll dem Mann von seiner Affäre aber bereits wieder zurückgegeben worden sein.
Zuerst die Putzfrau unter Verdacht
„Ich habe zuerst unsere Putzfrau verdächtigt, weil sonst eigentlich keiner Zugang zu der Wohnung hatte“, erklärte die Geschädigte, die an den ersten beiden Verhandlungsterminen unentschuldigt gefehlt hatte und nun von der Polizei abgeholt wurde. Irgendwann sei ihr Mann dann aber eingeknickt und habe ihr gestanden, dass noch zwei andere Frauen bei ihm zu Hause waren.
„Er hat mir gebeichtet, dass er mit einer von beiden was hatte. Ich weiß aber nicht, mit welcher“, sagte die Lebensgefährtin. Vor Gericht war ihr Mann da präziser: Er hätte eine Affäre mit der Freundin der Angeklagten gehabt, die für Richter Meik Lange allerdings nicht zu erreichen war und so vor Gericht keine Aussage machen konnte.
Der Koffer als entscheidendes Detail
Ins Visier geriet die Angeklagte vor allem aus zwei Gründen: Zum einen habe sie sich eine Zeit lang allein in der Wohnung aufgehalten, zum anderen habe sie für ihre Übernachtung einen großen Koffer dabei gehabt, in dem bei ihrer Ankunft nur eine Wolldecke war. „Und die Wolldecke haben Sie dann auch noch in der Wohnung gelassen“, stellte der Richter fest. Zudem ist die Frau mehrfach vorbestraft.
Die Angeklagte hat ein abwechslungsreiches Leben hinter sich. Nach ihrem Hauptschulabschluss hat sie sich mit 18 selbstständig gemacht, betrieb erst eine Kneipe, dann einen Imbiss. Mit 31 heiratete sie zum zweiten Mal und betrieb mit ihrem Mann mehrere Casinos. Vor sieben Jahren schulte sie um, arbeitet inzwischen als medizinische Fachangestellte.
Angeklagte ist bereits vorbestraft
Auch ihr Strafregister hat schon einiges zu bieten: 16 Einträge, darunter räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung und gewerbsmäßiger Diebstahl. Zuletzt saß sie 2017 für zwölf Monate im Gefängnis. Im aktuellen Fall beteuert sie ihre Unschuld.
Auch ihr Verteidiger sah zu viele Zweifel für eine Verurteilung. Seiner Ansicht nach sei die Tatzeit in beiden Fällen unklar, zudem würden auch die Putzfrau oder die Affäre als mögliche Täterinnen infrage kommen.
„Außerdem wissen wir nicht, ob er nicht vielleicht noch eine weitere Liebesbeziehung hatte. Wer eine Affäre hat, hat vielleicht auch eine zweite“, argumentierte Rechtsanwalt Erik Wasmuth. Darüber hinaus erinnerte er an ein Alibi, das eine ehemalige Kollegin seiner Mandantin verschafft hatte.
Am Ende gibt es eine Geldstrafe
Richter Lange wertete anders und verurteilte die Angeklagte zu 80 Tagessätzen zu je 60 Euro. Zum Verhängnis wurde ihr vor allem der große Koffer. Lange: „Er war völlig überdimensioniert für nur eine Übernachtung.“
Damit habe sie das ganze Diebesgut einigermaßen unerkannt abtransportieren können. Zudem habe sie sehr überlegt gehandelt und die Tat genau geplant. Die Angeklagte nahm das Urteil kopfschüttelnd: „Ich weiß, dass ich zu 1000 Prozent unschuldig bin.“