Ab Freitag wieder gelockerte Regeln im Landkreis Lüneburg

Die strengeren 3G-Regeln werden wieder aufgehoben. Damit ist wieder für weniger Bereiche ein Impf-, Genesenen- oder Getesteten-Nachweis erforderlich. (Foto: krt)

Die strengeren 3G-Regeln werden wieder aufgehoben. Damit ist wieder für weniger Bereiche ein Impf-, Genesenen- oder Getesteten-Nachweis erforderlich. (Foto: krt)

Lüneburg. Gute Nachrichten zur Corona-Situation im Landkreis Lüneburg: Seit Mitte vergangener Woche (28. Oktober) liegt der vom Robert Koch-Institut ermittelte Inzidenzwert für den Landkreis Lüneburg stabil unter 50 – das sind fünf Werktage in Folge. Damit können die aktuell gültigen Regelungen nun wieder gelockert werden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht der Landkreis jetzt, am Freitag (5. November) tritt diese in Kraft.

Für die Menschen im Landkreis Lüneburg bedeutet das: Die strengere 3G-Regelung wird wieder aufgehoben, es gilt keine Warnstufe. Damit ist wieder für weniger Bereiche ein Impf-, Genesenen- oder Getesteten-Nachweis erforderlich. So fällt die 3G-Regelung beispielsweise für Restaurants, Friseurläden oder Fitnessstudios weg – es sei denn, der Betreiber macht von seinem Hausrecht Gebrauch und besteht zum Schutz von Kunden und Mitarbeitenden weiterhin auf den Nachweisen. Rechtlich vorgegeben ist die 3G-Regelung nur noch in besonders sensiblen Bereichen. Dazu gehören Heime, Pflegeeinrichtungen, Großveranstaltungen, Diskotheken und Clubs.

Alle Informationen zu den Regelungen, aber auch zur Corona-Impfung, zum Reisen und zu Gesundheitsfragen finden Interessierte unter www.corona.landkreis-lueneburg.de.

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