Corona: Das gilt in Niedersachsen ab 19. März
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Ab dem 19. März gelten neue Corona-Regeln in Niedersachsen. Nicht in allen Bereichen wird gelockert. (Foto: Adobe Stock)
Lüneburg/Hannover. Ab dem 19. März gilt in Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung. Diese enthält einige Lockerungen, manche Regeln bleiben jedoch bestehen. Zwar können die Länder ab dem 20. März viele Regeln lockern, Niedersachsen entschied sich jedoch dazu, bis zum 2. April vorerst eine Übergangsverordnung zu erlassen. Die Regeln im Überblick:
Private Treffen
- keine Kontaktbeschränkungen mehr bei Zusammenkünften und Feiern
- ab 50 Personen gilt die 3G-Regel
Gastronomie
- 3G-Regel in der Innengastronomie
- FFP2-Maske bis zum Sitzplatz
Einzelhandel
- FFP2-Maskenpflicht drinnen
- Keine Maske auf Wochenmärkten
Beherbergung
- 3G-Regel im Innen- und Außenbereich
- FFP2-Maske in öffentlichen Bereichen
Sport
- FFP2-Maskenpflicht im Innenbereich, außer beim Sporttreiben

Großveranstaltungen
- 50 bis 2000 Personen: 3G-Regel im Innen- und Außenbereich, FFP2-Maskenpflicht bis zum Sitzplatz und keine Abstandsregeln
- über 2000 Personen: 2G-Regel im Innen- und Außenbereich, FFP2-Maskenpflicht bis zum Sitzplatz, drinnen Abstandsregeln oder 2G-plus-Regel
Kulturelle Einrichtungen
- 3G-Regel im Innenbereich
- FFP2-Maskenpflicht bis zum Sitzplatz
- keine Abstandsmaßnahmen
Clubs und Diskotheken
- 2G-plus im Innen- und Außenbereich (auch für Jugendliche unter 18 Jahren)
- FFP2-Maskenpflicht (außer beim Sitzen)
Kindertagesstätte
- Testnachweis (3 x pro Woche) für betreute Kinder ab 3 Jahren für Zutritt
- Tests werden durch die Einrichtung bereitgestellt
- Keine Testnachweis für Kinder unter 3 Jahren
Schulbetrieb
- Testnachweis (3 x pro Woche), wenn die Schülerinnen/Schüler in die Schule kommen (ausgenommen „Geboosterte“)
- Bei Verdachtsfall in der Klasse jedes Kind in der Klasse (auch „Geboosterte“) an den folgenden fünf Schultagen täglich
- medizinische Maske
ÖPNV (incl. Bahnhöfe, Haltestellen etc.)
- FFP2-Maskenpflicht
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