Die DRLG erinnert: Das sind die 12 wichtigsten Baderegeln
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Nur wer die Gewässer gut kennt, darf auch hineinspringen.
© Quelle: phs
Lüneburg. Bundesweit sind im vergangenen Jahr wieder mehr Menschen ertrunken. Die Zahl der Badetoten stieg um 56 auf mindestens 355. Das teilte die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) mit. Damit es keinen weiteren Anstieg gibt, hat die DLRG an die zwölf wichtigen Baderegeln für offene Gewässer und Seen erinnert.
- Nur an offiziellen Stellen baden. Wer die Gewässer nicht kennt, sollte zudem grundsätzlich vorsichtig sein. Kinder sollten nur dort baden, wo es eine Freigabe dafür gibt.
- Nur wer sich gesund und fit fühlt, sollte ins Wasser der Seen springen. Wer seine Kondition nicht einschätzen kann, sollte sich eher am Rand des Gewässers aufhalten.
- Keinen Alkohol und keine Drogen vor dem Baden konsumieren. Beides schränkt die Wahrnehmung ein und kann daher zum Ertrinken führen.
- Kinder sollten nie unbeaufsichtigt ins Wasser gehen.
- Niemand sollte mit vollem oder komplett leerem Magen baden. Wer zu viel gegessen hat, ist möglicherweise zu träge. Wer mehrere Stunden nichts gegessen hat, hat womöglich keine Kraft mehr, zum Ufer zurückzuschwimmen.
- Niemals in unbekannte Gewässer springen, deren Tiefe und Untergrund man nicht kennt oder abschätzen kann.
- Jederzeit aufmerksam sein, falls jemand um Hilfe rufen sollte.
- Nirgendwo baden, wo Boote oder Schiffe zu nah herankommen könnten.
- Niemals übermütig werden und die eigene Kondition überschätzen.
- Bei Gewitter grundsätzlich nicht baden.
- Niemals allein auf aufblasbare Schwimmhilfen verlassen.
- Nichtschwimmer sollten nur bis zur Höhe des Bauchs ins Wasser gehen.
Die allgemeinen Baderegeln des DLRG kann man auch Downloaden unter: Baderegeln (PDF)
LZ