Geflügelpest: Aufstallungsgebiet wird ausgeweitet
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Der Landkreis weitet die Aufstallungspflicht wegen der Geflügelpest ab Sonntag aus. Symbolbild: Adobestock
Lüneburg. Zwei neue Fälle von Geflügelpest veranlassen die Lüneburger Kreisverwaltung, die Aufstallungspflicht für Geflügel zu erweitern. Das geht aus einer Allgemeinverfügung hervor, die am Sonntag, 21. März, in Kraft tritt.
Das gesamte Aufstallungsgebiet ist nun das Kreisgebiet nordöstlich der folgenden Grenzlinie: Beginnend im Nordwesten an dem Schnittpunkt der Landkreisgrenze mit der A 39, entlang der A 39 Richtung Lüneburg bis zur Anschlussstelle „Lüneburg Nord“.
Weiter der Ostumgehung von Lüneburg folgend bis zum Anschluss der B 216, von dort bis zur östlichen Kreisgrenze zum Landkreis Lüchow-Dannenberg. Betroffen sind also auch die Samtgemeinden Bardowick und Scharnebeck und die Gemeinde Adendorf.
Gans am Inselsee hatte Geflügelpest
Am Inselsee wurde die Geflügelpest bei einer Wildgans nachgewiesen. Zudem wurde ein weiterer Fund in Neetze gemeldet. Bereits im November hatte der Landkreis eine Allgemeinverfügung zum Thema erlassen, die Geflügelhalter zu einer Aufstallung verpflichtet. Sie betraf aber nur die Gemeinde Amt Neuhaus sowie Teile Bleckedes und der Samtgemeinde Scharnebeck.
Mit der Aufstallungspflicht dürfen Halter ihr Geflügel nur in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, nach oben gesicherten dichten Abdeckung, zum Beispiel Dach oder Folie, halten. Außerdem ist eine Seitenbegrenzung in Form einer Schutzvorrichtung, zum Beispiel einem Netz oder einem engmaschigen Zaun, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert, erforderlich.
Bürger und Jäger sind aufgerufen, Funde verendeter oder krank erscheinender Wildvögel dem Veterinäramt unter (04131) 261413 zu melden.