Hundekindergarten muss Transporte tierschutzgerecht machen
Rolf Stucke, Betreiber des Hundekindergartens, inmitten eines Teiles des Rudels auf dem Freilaufplatz in Melbeck. (Foto: be)
Immer mehr Hundebesitzer geben ihre Tiere in Betreuung, während sie arbeiten. Beim Lüneburger "Hundekindergarten" monierte das Veterinäramt, dass die Tiere während des Transports litten. Inhaber Rolf Stucke widerspricht, zog vor Gericht. Das gab nun dem Landkreis Recht. Stucke gibt nicht auf.
Melbeck/Lüneburg. Rolf Stucke ist "zornig". Der Betreiber des "Hundekindergartens" will nicht von Behörden an die kurze Leine genommen werden. Er klagt gegen Auflagen des Veterinäramtes, seine Transporter umzubauen, damit den Hunden "unnötiges Leiden erspart" bleibe. Er möchte so ungezwungen agieren wie die von ihm betreuten Hunde auf der knapp zwei Hektar großen Freilauffläche im Gewerbegebiet Melbeck/Embsen.
Der Unternehmer ist überzeugt: Die europäische Verordnung, die Nutztieren Leid auf Transporten ersparen soll, könne nicht auf die Fahrten von und zum Rudel-Toben angewendet werden. Das sehen Richter anders. Sie bestätigen die Auffassung der Amtstierärztin, wonach die Transporte "nicht tierschutzgerecht" seien. Hier ist trotz eines Urteils des Verwaltungsgerichts vom 4. August das letzte Bellen vor Gericht noch nicht erklungen.
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