In den Fängen der Bürokratie
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Caroline und Ralf Stöver wollen nicht, dass das Teehaus an der Ilmenau abgerissen werden muss. (Foto: t&w)
Deutsch Evern. Eine Tasse Tee an der Ilmenau? Für Caroline und Ralf Stöver ist das derzeit keine Option, obwohl auf ihrem Grundstück direkt am kleinen Fluss ein malerischer rot-weißer, etwas überholungsbedürftiger Fachwerk-Pavillon mit einladender überdachter Terrasse steht. Ein Kleinod und beliebtes Fotomotiv für viele, die mit dem Kanu das Wasser hinabgleiten. Eine Sanierung kommt für die beiden Eigentümer aber nicht in Betracht – das Gebäude muss auf Anordnung des Landkreises abgerissen werden.
Bereits 1938 wurde das Objekt dort errichtet, noch vor dem eigentlichen Wohnhaus oberhalb am Petersberg, ist als Handzeichnung auch in der Katasterkarte vermerkt sowie im Veränderungsnachweis des Flurbuchsanhangs von 1951. Eine Baugenehmigung hat es für das Teehaus jedoch nie gegeben – zumindest ist keine auffindbar.
Das können Ralf und Caroline Stöver aber nicht glauben: „Zum einen befanden sich die Menschen damals in den Wirren der Nachkriegszeit, könnten den Nachweis verloren haben, zum anderen hat der Vorbesitzer für den Pavillon sogar einen Hypothekenantrag bei der Volksbank gestellt, das geht doch gar nicht ohne Baugenehmigung.“
Seit Jahren liegt der Landkreis den beiden Eigentümer nun in den Ohren, das Gebäude endlich zu entfernen. Unverständlich für das Ehepaar, hatte es Wohn- und Gartenhaus damals doch gemeinsam erworben, befürchtet zudem nun einen Wertverlust. „Eigenartig, dass der Notar das nicht geprüft hat“, wundert sich Caroline Stöver rückblickend, in Regress kann sie ihn dafür aber nicht nehmen: „Das ist in Deutschland nicht möglich“, sagt die gebürtige Französin.
Möglich scheint auch keine Einigung mit dem Landkreis, obwohl neben verschiedenen Dokumenten auch der Nachweis über eine „Schwarzbautenbegehung“ vorliegt, wie Ralf Stöver sagt: „Im Jahr 1956 sind Beamte durch das Gebiet gegangen und haben Objekte ermittelt, für die es keine Genehmigung gab.“ Die Garage auf dem Grundstück wurde moniert – das Teehaus nicht. Für die Behörde ist das alles aber kein Argument.
„Diese Begehung hat zwar tatsächlich stattgefunden“ sagt Corinna Wojak, Leiterin des Fachdienstes Bauen, „allerdings wurde damals lediglich der Unterstellplatz begutachtet, nicht aber der Pavillon. Insofern wurde dieser baurechtlich gar nicht beurteilt.“ Nicht nur das können Ralf und Caroline Stöver nicht nachvollziehen: „Warum hat die Behörde denn nur die Garage moniert, wenn es eine umfassende Begutachtung der Grundstücke am Petersberg gab? Das ist doch total unlogisch“, sagen sie, „es klingt eher so, als ob das Gebäude bereits damals geduldet wurde beziehungsweise dieses gar kein Schwarzbau war.“
„Wir müssen objektive Kriterien ansetzen“
Der Landkreis sieht das anders. Zwar ist auch ihm der Reiz des kleinen Teehauses bewusst, versteht auch dessen Bedeutung für die Eigentümer, „gleichzeitig aber kann und darf das Bauamt sein Vorgehen nicht auf subjektive Wahrnehmungen gründen“, so das Argument, „wir müssen objektive Kriterien ansetzen“.
Und die lägen auf der Hand: Fakt sei, dass sich der Pavillon baurechtlich im sogenannten Außenbereich befinde, in dem keine Bebauung erlaubt sei. Diese gesetzliche Regelung gelte für alle, was bedeutet: „Das Bauamt kann nicht einen Bau im Außenbereich dulden, einen anderen jedoch nicht“, so die Fachdienstleiterin. Schon vor 15 Jahren habe der Landkreis auf Beschwerden über eben jene Bebauungen in den Straßenzügen An der Ilmenau und Am Petersberg reagiert und sämtliche baurechtswidrigen Anlagen aufgenommen, auch auf anderen Grundstücken. Zum Teil habe auch bereits ein Rückbau stattgefunden – nicht so bei den Stövers.
Diese hätten jedoch bisher keinen Nachweis zum Bestandschutz des Pavillons vorgelegt, zudem sei die Beseitigungsforderung gerichtlich bestätigt worden. Das Gebäude muss abgerissen werden, zumal es sich auch im Überschwemmungs- und Naturschutzgebiet befindet, wo zum Schutz von Tier und Pflanzen ein Bauverbot gelte – zum Erstaunen der Stövers: Zum einen hat der Bereich diesen Status sehr viel später erhalten, zum anderen stehe das kleine Gebäude auf Stelzen, habe diesbezüglich ja auch in der Vergangenheit keine Probleme verursacht.
„Außerdem wird das Teehaus regelmäßig von Schwalben genutzt“, weiß Caroline Stöver, „was wir auch beim Landkreis angezeigt hatten.“ Der habe aber dagegen argumentiert und erklärt, dass die Vögel auch wieder wegzögen. „Dabei gab es von der Behörde sogar eine Aktion zu diesem Thema, wurden die Menschen dafür geehrt, dass sie den Tieren einen Nistplatz bieten. Das ist wohl eher eine Doppelmoral: Wenn es passt, dann ist es gut, wenn nicht, dann nicht.“
Der Naturschutz sorgt nun für zusätzliche Probleme: „Wir dürfen hier ja gar nicht mit schwerem Gerät arbeiten, um das Haus abzureißen“, sagen die Stövers, „zudem führt eine Wasserader den Hang hinunter, was den Gebrauch von Hilfsmitteln fast unmöglich macht.“ Die Eheleute sehen sich nun bereits dabei, den Pavillon mit bloßen Händen Stück für Stück abzutragen – und fragen sich noch immer: Wen stört er eigentlich?