Die Corona-Teststationen werden in den kommenden Tagen nicht voller sein, denn die Testpflicht für den Handel und den Gastronomie-Außenbereich wird es vorläufig nicht geben. (Foto: phs/dpa)
Keine Testpflicht im Einzelhandel, keine Einschränkungen der Kapazitäten für Hotels und Pensionen – der Landkreis Lüneburg hat in einer neuen Allgemeinverfügung den Spielraum genutzt, den die neue Corona-Verordnung des Landes bietet.
Werner Kolbe
Lüneburg. Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung geändert und räumt den Kommunen künftig mehr Spielraum ein. Genau den nutzt der Landkreis Lüneburg. Hier liegt der Inzidenzwert seit vier Tagen über 50, schärfere Regelungen hätten gemäß der alten Verordnung also auch für Hotels, Einzelhandel oder Gastronomie greifen müssen. Doch nun hat der Landkreis in einer neuen Allgemeinverfügung diese Bereiche teilweise verschont. Verschärft werden dagegen die Vorgaben für Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars, also Bereiche, in denen getanzt oder geraucht werden kann. Diese Einrichtungen müssen bereits bei einer Inzidenz ab 10 schließen.
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