Keine Maskenpflicht in Wahllokalen
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Die Stimmabgabe im Wahllokal ist am Wahlsonntag auch ohne Maske zum Schutz vor dem Coronavirus möglich. (AdobeStock)
Lüneburg. In städtischen Einrichtungen gilt in diesen Tagen weiterhin die Maskenpflicht. Da auch viele Wahllokale in städtischen Gebäude untergebracht sind, wird an den Eingängen auf das Tragen einer Maske hingewiesen. "Dies ist allerdings nur als Bitte zu verstehen", sagt Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch auf LZ-Anfrage. "Das Wahlrecht ist als Grundrecht höher zu bewerten als das Hausrecht der Stadt. Somit kann es in Wahllokalen keine Maskenpflicht geben."
Einige Unklarheiten
Bei der Schulung der Wahlvorstände ist laut Kalisch darauf hingewiesen worden, dass jedem Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen ist – auch dann, wenn der oder die Betreffende keine Maske trage. Anscheinend hat es nach LZ-Informationen im Laufe des Wahlsonntags vereinzelt einige Unklarheiten gegeben zu haben.
Für Irritationen hat offenbar auch eine Pressemitteilung der Stadt kurz vor dem Wahlsonntag gesorgt. Darin heißt es: "Grundsätzlich gilt Maskenpflicht beim Betreten der Wahllokale/Wahlräume." Dazu sagt Kalisch: "Grundsätzlich bedeutet, dass Ausnahmen zulässig und im Falle der Ausübung des Wahlrechts auch möglich sind." ml