An diese Regeln müssen sich Lüneburger in den Naturschutzgebieten halten
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/DAMEJQLSDNCCTGY3TYTMTU5E3M.jpg)
Die drei Landschaftswarte des Landkreises Lüneburg, hier im Naturschutzgebiet Kalkberg (v.l.): Burkhard Hoferichter, Siegfried Wagner-Kemper Andreas Moldenhauer.
© Quelle: Landkreis Lüneburg
Landkreis Lüneburg. Wärmere Temperaturen, Sonnenschein und frisches Grün – die frühlingshafte Natur lädt zu Entdeckertouren im Wald und an Flüssen und Bächen ein. Auch Tiere und Pflanzen starten in eine neue Saison.
Um den Lebensraum von Flora und Fauna zu schützen, sind ab sofort die Landschaftswarte des Landkreises Lüneburg in den stadtnahen Naturschutzgebieten unterwegs.
Verstöße können Bußgelder zur Folge haben
Sie sprechen mit den Menschen, die sie in der Natur treffen, erklären die Regeln und beantworten gern Fragen zu den Schutzgebieten. Sie können Fehlverhalten, allerdings auch Verstöße, melden, die dann Bußgelder zur Folge haben können.
Eine Übersicht zu den Naturschutzgebieten, den Verhaltensregeln in der Natur und den Landschaftswarten gibt es unter www.landkreis-lueneburg.de/landschaftswarte.
Woran erkenne ich einen Landschaftswart?
Erkennbar sind die Landschaftswarte an ihrer Kleidung: „Viele Menschen sprechen uns von sich aus an, wenn sie uns mit unseren Westen sehen“, sagt Andreas Moldenhauer, einer der drei Landschaftswarte.
Er und seine Kollegen Siegfried Wagner-Kemper und Burkhard Hoferichter sind in den Naturschutzgebieten „Lüneburger Ilmenauniederung mit Tiergarten“, „Kalkberg“ und „Hasenburger Mühlenbachtal“ unterwegs – vor allem am Wochenende, in den Abendstunden und an Feiertagen. Die drei freuen sich über Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern, denn: „Wenn Menschen den Lebensraum von Tieren und Pflanzen stören, geschieht das meist unabsichtig.“
Diese Regeln gelten in der Natur in und um Lüneburg
Die drei Landschaftswarte weisen daher auf folgende Verhaltensregeln hin, um die Natur für alle zu schützen:
- Bleiben Sie auf den ausgewiesenen Wegen: Ob zu Fuß, zu Pferd oder auf dem Mountainbike, ob mit oder ohne Hund – wer im Naturschutzgebiet unterwegs ist, sollte in jedem Fall auf den offiziellen Wegen bleiben. Von dort kann man die Natur in Ruhe beobachten und sich bewegen, ohne den empfindlichen Lebensraum von Tieren und Pflanzen zu stören. Insbesondere Trampelpfade sind nicht zu nutzen, sie führen direkt in das Zuhause der Tiere und Pflanzen und in ihre Kinderstuben.
- Rücksichtsvolle Kanutouren und naturschonendes Stand-up-Paddling: Bewegen Sie sich mit den Booten möglichst im tiefen Wasser und meiden Sie das Ufer. Dort leben auch seltene Pflanzen und bedrohte Tierarten. Nähern Sie sich keinen Vögeln. Ein- und aussteigen bitte nur an den öffentlichen Stellen, erkennbar sind sie an vorhandenen Holzstegen. Bitte vermeiden Sie das Staken im Gewässergrund, auch hier leben sehr empfindliche Arten wie die Bachmuschel.
- Für Hunde gilt die Leinenpflicht, denn schon ein kurzer Ausflug in die Böschung oder angrenzende Wiese kann in Naturschutzgebieten zum Beispiel Vogeleltern von ihren Jungen verjagen.
- Laute Musik und unnötigen Lärm sollten Besucherinnen und Besucher vermeiden, um Tiere und auch andere Menschen nicht zu stören. So können alle das Plätschern des Wassers, das Blätterrauschen und die Vogelstimmen hören, denn das macht die besondere Atmosphäre in der Natur aus.
- Offizielle Rastplätze nutzen: In den Naturschutzgebieten gibt es offene Sandflächen, die zwar einladend wirken, aber nicht betreten werden dürfen. Seltene Kleintierarten, wie etwa Sandlaufkäfer oder auch Brutvögel sind auf die kleinen Sandbänke dringend angewiesen.
- Feuer sind im Naturschutzgebiet generell verboten. Denn Lagerfeuer und Grills bedeuten Brandgefahr und beunruhigen die Tiere.
- Müll mit nach Hause nehmen!
Eine Übersicht zu den Naturschutzgebieten, den Verhaltensregeln in der Natur und den Landschaftswarten gibt es auf www.landkreis-lueneburg.de/landschaftswarte.Die Landschaftswarte des Landkreises Lüneburg starten in die neue Saison
LZ