"Aus Gründen der Vermeidung öffentlicher Streitereien" will Stephan Bothe, hier bei einer Sitzung des Kreistags Ende 2017, die Ämter "derzeit nicht ausüben." (Foto: A/t&w)
Der AfD-Landtagsabgeordnete Stephan Bothe aus Amelinghausen liegt im Clinch mit seiner Partei. Dabei geht auch darum, mit welchen Ämtern er sich schmücken darf. Aktuell verzichtet er darauf, als stellvertretender Landesvorsitzender aufzutreten. Doch entscheiden muss darüber am Ende ein Gericht.
Lüneburg. Vor und zurück: Im Streit zwischen dem AfD-Bundesvorstand und dem Amelinghausener Landtagsabgeordneten Stephan Bothe über ein von der Bundesspitze der Partei angestrebtes Ausschlussverfahren gegen Bothe steht eine Entscheidung des zuständigen Landesschiedsgerichtes noch aus. Nachdem Bothe zwischenzeitlich seine ebenfalls vom Bundesvorstand ausgesprochene vorläufige Anerkennung seiner Mitgliederrechte durch eine Entscheidung des Landesschiedsgerichtes aufgehoben sah, verzichtet der 37-Jährige nunmehr aber wieder darauf, als stellvertretender Landesvorsitzender beziehungsweise Kreisvorsitzender der Lüneburger AfD aufzutreten.
Grund dafür ist, dass der Bundesvorstand Mitte September unterstrichen hat, dass die ‚Ämtersperre“ in Kraft bleibe. Der LZ erklärte der AfD-Politiker, dass er hier eine andere Rechtsauffassung habe, er die Ämter „aber aus Gründen der Vermeidung öffentlicher Streitereien derzeit nicht ausüben“ werde. „Dies würde erfahrungsgemäß den Fokus auf die Partei bei allen Imageproblemen, mit denen wir ohnehin schon zu kämpfen haben, zusätzlich von der politischen Sachebene entfernen“, betont er.
An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.