Alkoholverbot am Stint jetzt erst ab 22 Uhr
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Seit Mitte Juni gilt an den Wochenenden am Stint ein Alkoholverbot. (Foto: be)
Lüneburg. Das Nachtleben im Wasserviertel ist spürbar entspannter geworden. Die Regeln, die die Hansestadt Mitte Juni festgelegt hatte, haben teilweise ihren Zweck erfüllt, teilt die Stadt in einer Pressemitteilung mit. Nun ist die Allgemeinverfügung ausgelaufen, die unter anderem das Trinken und Mitführen von Alkohol an Freitagen und Samstagen ab 20 Uhr verboten hatte. Um den eingekehrten Frieden nicht zu gefährden, gleichzeitig aber auch auf die positiven Entwicklungen zu reagieren, hat die Hansestadt Lüneburg mit dem heutigen Datum, 15. Juli 2021, eine neue Allgemeinverfügung erlassen.
„Die Änderung trägt den Erfahrungen der letzten Wochen Rechnung: Das Alkoholkonsumverbot wird ab sofort freitags und samstags erst ab 22 Uhr einsetzen“, erklärt Fachbereichsleiter Jürgen Kipke. Das ist auch die Uhrzeit, zu der die Außengastronomie wegen der allgemein geltenden Nachtruhe schließen muss. Mit dem späteren Inkrafttreten des Alkoholverbots wird somit auch eine zeitliche Vereinheitlichung erreicht. „Das passt mit der Situation vor Ort zusammen, denn wir sehen dort in den frühen Abendstunden keine Probleme und möchten deshalb die Regelung möglichst schrittweise und kontrolliert zurückfahren“, schildert Kipke.
Die übrigen Bestandteile der Allgemeinverfügung bleiben aber für weitere drei Wochenenden bestehen:
- Verbot von Gläsern, Glasflaschen und Glasbehältnissen (ab 22 Uhr)
- Verbot technische Anlagen zu nutzen, um Musik abzuspielen (ab 22 Uhr)
Geltungsbereich für die beiden zuvor genannten Punkte sowie das Alkoholverbot:
- Salzstraße am Wasser ab Ecke Baumstraße/Treidelweg über Am Stintmarkt bis zur Querung zwischen Ilmenau- und Rosenstraße;
- Auf dem Kauf (gesamte Straße)
- Lüner Straße ab Ecke Auf dem Kauf bis hinunter zur Lünertorstraße Ecke Am Werder
- Am Fischmarkt
Die genaue Beschreibung ist in der Allgemeinverfügung enthalten. Die Zufahrt für Autos in das Wasserviertel ist weiter nur für Anlieger gestattet. Die Fahrbahn der Stintbrücke ist freizuhalten, da Fahrbahnen laut Straßenverkehrsordnung generell kein Aufenthaltsort sind.
Die neue Allgemeinverfügung wird noch am Donnerstag Abend im Aushangkasten am Rathaus ausgehängt und gilt damit als veröffentlicht. Die Regelungen treten am Freitag, 16. Juli 2021, in Kraft.
Die Allgemeinverfügung kann hier als als PDF-heruntergeladen werden.
Aus dem Archiv:
Kritik an Alkoholverbot am Stint
Nächtliches Alkoholverbot am Stint