Erneutes Besuchsverbot am Klinikum
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Besucher sind ab dem 6. Dezember im Klinikum Lüneburg nicht mehr zugelassen.
© Quelle: Philipp Schulze / phs-foto.de
Lüneburg. Ab Dienstag, 6. Dezember, gilt am Klinikum Lüneburg wieder ein generelles Besuchsverbot. „Die zunehmende Zahl von Patienten, die mit oder wegen einer Coronavirus-Infektion stationär aufgenommen werden müssen, sowie der Anstieg der Inzidenzwerte im Landkreis Lüneburg und den Nachbarlandkreisen zwingen uns zu dieser Maßnahme“, sagt Geschäftsführer Dr. Michael Moormann.
„Zum Schutz unserer Patienten und der Mitarbeiter bitten wir alle darum, dieses Verbot zu beachten.“
Diese Ausnahmen vom Besuchsverbot gibt es
Ausgenommen vom Besuchsverbot sind
- jeweils eine Person zur Geburtsbegleitung
- Eltern von Neugeborenen
- Eltern und Sorgeberechtigte von Kindern in der Kinderklinik
- enge Angehörige von Palliativpatienten
- Patienten der Strahlentherapie (bei Bedarf auch mit einer Begleitperson)
- Patienten der Ambulanten Physiotherapie
Diese Besuche müssen aber vorab mit den Ärzten oder dem Pflegepersonal der jeweiligen Station abgesprochen werden, heißt es von der Gesundheitsholding.
Persönliche Gegenstände können am Haupteingang abgegeben werden
Benötigte Gegenstände des persönlichen Bedarfs können täglich von 11 bis 15 Uhr von Angehörigen oder Freunden am Haupteingang des Klinikums abgegeben werden.
Sie sollten deutlich erkennbar und gut leserlich mit Vorname und Name sowie Geburtsdatum der betreffenden Person beschriftet sein. Sie werden dann persönlich an die Patienten zugestellt.