Zu krank, um bestraft zu werden


Landgericht Lüneburg stuft einen Ex-Anwalt als Gefahr für die Allgemeinheit ein

Fünf Mal kam Thomas K. (62; r. neben Verteidiger Rüdiger Proest) um Verurteilungen herum, weil er mit seiner bipolaren Störung als nicht zurechnungsfähig gilt. Nach einer Brandstiftung in Himbergen muss er nun auf Dauer in die Psychiatrie.

Fünf Mal kam Thomas K. (62; r. neben Verteidiger Rüdiger Proest) um Verurteilungen herum, weil er mit seiner bipolaren Störung als nicht zurechnungsfähig gilt. Nach einer Brandstiftung in Himbergen muss er nun auf Dauer in die Psychiatrie.

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