Anwohner müssen Straßenreinigungsgebühren zahlen. Die Höhe der Gebühr ist neu berechnet worden, doch das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg wird sich mit der Satzung befassen. (Foto: be)
Seit drei Jahren sollte eigentlich jeder Anwohner in der Stadt erfahren, wie hoch die neu berechneten Straßenreinigungsgebühren sind. Doch die neue Berechnung samt Satzung steht auf dem Prüfstand. Das Oberverwaltungsgericht wird sich damit befassen.
Lüneburg. Mehr Gerechtigkeit, so lautete die Begründung, mit der der Rat der Stadt im Dezember 2017 die Umstellung der Straßenreinigungssatzung zum 1. Januar 2018 beschloss. Seitdem gibt die Quadratmeterwurzel und nicht mehr die Frontmeterlänge eines Grundstücks an, wieviel die Grundstückseigentümer für die Straßenreinigung zu zahlen haben. Doch die Umstellung ist noch immer nicht abgeschlossen. Damit tauchen auch neue Fragen auf.
Im Februar dieses Jahres, mehr als drei Jahre nach der Umstellung, zog Diethelm Rohrdanz Post von der Stadt aus seinem Briefkasten. Per Grundabgabenbescheid teilte der Bereich Steuern ihm auf sechs Seiten mit, welchen Betrag er für sein Grundstück sowohl künftig als auch rückwirkend ab 2018 zu zahlen habe, seit dem Zeitpunkt der Umstellung also. Dem Grundstücksbesitzer, der ein Mehrfamilienwohnhaus in der Stöteroggestraße besitzt, das er auch mitbewohnt, stellten sich dabei gleich zwei Fragen: "Warum kommt die Stadt erst jetzt mit dem Bescheid und wie soll ich das in der Nebenkostenabrechnung mit Mietern abrechnen, die zwischenzeitlich ausgezogen sind?"