Juristische Besonderheit: Dealer kriegt statt Haft nur Geldstrafe
Aufgrund des sogenannten Strafklageverbrauchs ist ein heute 30-jähriger Drogendealer zu keiner Strafe für bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln verurteilt worden. (Foto: phs)
Er hatte Waffen und Drogen in seiner Wohnung und hat letztere gewinnbringend verkauft. Doch weil bei einem heute 30-Jährigen Lüneburger Drogen während einer Verkehrskontrolle entdeckt wurden, bei der ebenfalls herauskam, dass er keine Fahrerlaubnis hatte, wurde er am Ende nur für das Verkehrsdelikt verurteilt.
Lüneburg. Ein heute 30-jähriger Lüneburger ist 2017 bei einer Verkehrskontrolle auf seinem Roller angehalten worden. Die Beamten fanden Drogen in seinem Rucksack und entdeckten, dass der Lüneburger ohne Fahrerlaubnis, dafür mit gefälschtem Kennzeichen fuhr. 2018 wurde er vom Amtsgericht Winsen für die Verkehrsdelikte zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Die Drogen im Rucksack führten zudem zu einer Wohnungsdurchsuchung – dort fanden die Beamten weitere Betäubungsmittel, Messer sowie einen Revolver. Nun wurde der Lüneburger vor dem Landgericht Lüneburg wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln angeklagt. Der Vorwurf: Der Angeklagte soll im Dezember 2017 in Winsen Luhe und Vögelsen Cannabis, Kokain und verschreibungspflichtige Schmerztabletten mit sich geführt und weitere Drogen und Waffen in seiner Wohnung vorgehalten haben, um die Substanzen gewinnbringend zu verkaufen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe.
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