Das Alkoholverbot soll wie geplant am Freitag in Kraft treten. Doch diese Allgemeinverfügung des Landkreises hat ihre Tücken: Denn sie wird nicht für alle Bereiche der Innenstadt gelten. (Foto: t&w)
Auch nach dem Aus für die Lüneburger Budenstadt wird es in den Straßen noch "Getränke to go" geben. Denn die Gastronomen sind von der Entscheidung der Stadt, das Projekt Weihnachtsinseln zu beenden, nicht betroffen. Um aber Menschenansammlungen wie vergangenes Wochenende zu vermeiden, soll das Alkoholverbot wie geplant am Freitag in Kraft treten. Doch es wird nicht für alle Bereiche der Innenstadt gelten.
Lüneburg. Die Verbotszone ist identisch mit dem Gebiet, für das der Landkreis eine Maskenpflicht verhängt hat. Es umfasst im Wesentlichen die Fußgängerzonen in der Kernstadt, den Sande und den Marktplatz. Doch zum Beispiel das Kneipenviertel am Stint ist davon nur zum Teil betroffen: Während die Gaststätten an der Straße Stintmarkt, also westlich der Ilmenau, den Verkauf von Glühwein einstellen müssen, sind die Wirte am anderen Ufer davon nicht betroffen.
An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.