Heinz-Georg Frieling (l.), Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Harz-Heide, stellt die Plakate vor, die Kunden signalisieren sollen: hier hat der Laden trotz geschlossener Tür geöffnet. Rechts: Sie wollen den Einzelhandel mit Plakaten unterstützen: Heiko Meyer, Vorsitzender des Lüneburger Citymanagements (von rechts), Melanie-Gitte Lansmann, Geschäftsführerin der Lüneburg Marketing, Mathias Schneider, Citymanager und Jan-Konrad Gelinsky vom Geschäft Rothardt. (Fotos: t&w/lat)
Geschäfte müssen ihre Türen geschlossen halten, wenn sie drinnen heizen – so die Vorgabe der neuen Energiesparverordnung des Bundes. Doch geschlossene Türen sind eine Hemmschwelle für Kunden. Plakate sollen daher signalisieren, dass ein Geschäft trotzdem geöffnet hat.
Lüneburg. Seit dem 1. September gilt die neue Energiesparverordnung des Bundes, zunächst für sechs Monate. Diese nimmt neben den Privathaushalten auch den Einzelhandel in die Pflicht. So sollen Läden, die bei niedrigen Temperaturen heizen, ihre Türen geschlossen halten, damit die Wärme nicht entweicht. Fluchtwege sind davon ausgenommen. Auch Werbetafeln sollen weniger leuchten. Daher gilt: Leuchtreklamen, etwa der Namenszug eines Geschäfts, werden in der Zeit zwischen 22 Uhr und 16 Uhr des Folgetages ausgeschaltet. Schaufenster dürfen weiterhin beleuchtet werden.
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