Freispruch: Podstawa durfte Neumann als "Nazi" bezeichnen
Christoph Podstawa (r.) wurde freigesprochen: Dass er Dirk Neumann von der AfD während eines Polizeieinsatzes als "Nazi" und "Rassist" bezeichnete, ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. (Foto: be)
Im Juli 2020 hat Christoph Podstawa, der damals für die Linken im Stadtrat saß, Polizeihauptkommissar Dirk Neumann, AfD-Ratsherr, während eines Polizeieinsatzes als "Nazi" und "Rassist" bezeichnet. Neumann erstattete Anzeige, die Staatsanwaltschaft forderte von Podstawa 900 Euro Geldstrafe wegen Beleidigung und übler Nachrede. Doch er legte Einspruch ein – und wurde nun vor dem Amtsgericht freigesprochen.
Lüneburg. Wo endet Meinungsfreiheit – und wo beginnt Diffamierung? Diese Frage stand am Montag im Mittelpunkt der Verhandlung gegen den ehemaligen Ratsherrn Christoph Podstawa. Dieser war angeklagt, im Juli 2020 den Polizeihauptkommissar Dirk Neumann, der für die AfD im Stadtrat sitzt, als "Nazi" und "Rassist" beleidigt zu haben, als dieser im Streifenwagen aufkreuzte, um die Besetzung des ehemaligen Uni-Gebäudes am Rotenbleicher Weg durch "Unfug"-Aktivisten zu unterbinden. Außerdem beschrieb Podstawa in einem Artikel auf der Internetseite der Linken, dass Neumann bei eben jenem Einsatz "geprügelt" habe. Wegen Beleidigung und übler Nachrede forderte die Staatsanwaltschaft von ihm 30 Tagessätze à 30 Euro, also 900 Euro. Für Richter Wolfgang Pfleger war am Montagmittag letztlich jedoch klar: In diesem Abwägungsprozess wiegt das Recht auf Meinungsfreiheit stärker. Der ehemalige Linken-Ratsherr wurde in allen drei Anklagepunkten freigesprochen.
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