Im Prozess vor dem Landgericht waren dem Angeklagten Handschellen angelegt. Nun muss er für fünf Jahre ins Gefängnis. (Foto: be)
Ob Franz Dieter G. jemals wieder in seinem Heimatort Wriedel leben wird, hält Dr. Michael Herrmann für fraglich. Der Richter am Lüneburger Landgericht wählte drastische Worte, als er den 57-Jährigen wegen Kinderpornografie verurteilte.
Lüneburg. „Sie haben den Kindern jegliche Menschlichkeit aberkannt, sie als reine Konsumgüter betrachtet.“ Mit deutlichen Worten hielt Richter Dr. Michael Herrmann dem Angeklagten Franz Dieter G. vor, was dieser selbst offenbar nicht wahrhaben wollte: Dass die Kinder die Leidtragenden sind und nicht er. Am Donnerstag wurde G. wegen des Besitzes kinderpornographischer Fotos und wegen versuchter Straftaten an Minderjährigen und Anstiftung dazu zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Mehr als 1000 Fotos mit kinderpornographischem Inhalt wurden auf dem Laptop und dem Handy des 57-Jährigen gefunden. Erschütternde Fotos, zumeist zeigen sie Kleinkinder, an denen Erwachsene, teils mehrere, sich sexuell vergehen. Darunter gefesselte Mädchen und Kinder, die sexuelle Handlungen mit Hunden ausüben mussten. Selbst vor Fotos mit pornographischen Handlungen an Säuglingen machte G. nicht halt. Richter Herrmann konnte es den Anwesenden nicht ersparen, in seiner Urteilsbegründung auf die dargestellten Inhalte der Fotos einzugehen, die aus Sicht der Kammer vor allem einem dienten: den Trieb des Angeklagten zu befriedigen.
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