Die Initiative Radentscheid möchte Lüneburg fahrradfreundlicher gestalten. (Foto: t&w)
Sie wollen Lüneburg fahrradfreundlicher machen. Dabei helfen soll ein Bürgerbegehren. Doch jetzt müssen die Initiatoren einen Rückschlag verkraften. Ihr Ansinnen in der aktuellen Form sei rechtlich nicht zulässig. Zu diesem Schluss kommt ausgerechnet ein Gutachter, der erst kürzlich mit seiner Expertise daneben lag.
Lüneburg. Viele Fahrradfahrer in Lüneburg sind auf die Stadtverwaltung derzeit nicht gut zu sprechen. Gerade erst meldete sich der Ortsclub des Allgemeinen Deutschen-Fahrrad-Clubs (ADFC) zu Wort, weil er – anders als der städtische Mobilitätsreferent Sebastian Heilmann – die Stadt eben nicht auf einem guten Weg zur Fahrradstadt sieht, sondern im Gegenteil eine Reihe unerfüllter Versprechen der Verwaltung beklagte. Nun fühlt sich die Initiative Radentscheid Lüneburg von der Verwaltung im Stich gelassen. Denn ihr Anliegen für ein Bürgerbegehren ist durchgefallen.
Die Initiatve hatte Ziele für ein fahrradfreundliches Lüneburg formuliert, die sie als Bürgerbegehren durchsetzen lassen will. Ein solches Bürgerbegehren muss aber formale Kriterien erfüllen, um überhaupt zugelassen zu werden. Die Stadt hat einen externen Gutachter dafür zu Rate gezogen, "da die Rechtsmaterie sehr komplex ist", wie Stadtpressesprecherin Suzanne Moenck begründet. Tenor des Fachmanns: Der von der Initiative vorgelegte Text sei rechtlich nicht zulässig.
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