Robert B. alias "landjuice" wurde vor seiner Verhaftung vor der Polizei gewarnt. (Foto: A/be)
Und wieder segnet der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein Urteil des Lüneburger Landgerichts ab. Ein Mittelsmann zweier Drogenschmuggler-Banden war für seine Beihilfe mittels verschlüsseltem Handy zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.
Lüneburg/Karlsruhe. Schon im Gerichtssaal hatte Rechtsanwalt Wolf Römmig am 17. Dezember angekündigt, in Revision gehen zu wollen. Zuvor hatte die 2. große Strafkammer seinen Mandanten Robert B. (45) wegen Beihilfe zum Drogenhandel zu sieben Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte sein vermeintlich besonders gesichertes Enchrochat-Handy zwei kriminellen Gruppierungen aus Hamburg und Hannover im April 2020 für die Abwicklung von Drogengeschäften zur Verfügung gestellt hatte. Unter Nutzung des Handys sollen arbeitsteilig 280 kg Marihuana bzw. Haschisch aus Spanien nach Deutschland eingeführt worden sein.
Robert B., der schon 17 Jahre Haft wegen gemeinschaftlichen Mordes abgesessen hatte, bestritt die Vorwürfe, sagte, er hätte sein Kryptohandy nur einem Bekannten geliehen. Das aber kaufte ihm die Kammer nicht ab. Der Verteidiger monierte Rechtsfehler. Es gebe keinen Beweis dafür, dass sein Mandant Kenntnis der von Ermittlern abgehörten Chat-Inhalte hatte. Der Bundesgerichtshof prüfte das Lüneburger Urteil, sah die vom Landgericht gezogenen Schlüsse als sämtlich naheliegend, jedenfalls aber möglich an. Das Urteil von sieben Jahren Haft bleibt somit bestehen. jz
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