Etwa 900 Menschen sind in den Werkstätten unter dem Dach der Lebenshilfe Lüneburg-Harburg oder an einem Außenarbeitsplatz in einem lokalen Unternehmen tätig. In der Wäscherei wird gewaschen, gebügelt und gefaltet. (Foto: t&w)
In deutschen Behindertenwerkstätten gibt es keinen Mindestlohn. Dort liegt das Durchschnittsgehalt nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) bei gerade einmal 211 Euro im Monat. Eine Zahl, die Zündstoff birgt: „Das ist definitiv zu wenig“, stellt Katja Zobel von der Lebenshilfe Lüneburg-Harburg klar. Sie hofft, dass das Entgeltsystem demnächst auf neue Füße gestellt wird. Die BAG WfbM stellt zwei konkrete Vorschläge zur Diskussion.
Lüneburg. Der Mindestlohn in Deutschland wurde in diesem Monat auf 12 Euro angehoben. Menschen mit einer Behinderung, die in einer Werkstatt arbeiten, sind davon allerdings ausgenommen: Dort gibt es keinen festgelegten Mindestbetrag pro Stunde, dort liegt das Durchschnittsgehalt nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) bei gerade einmal 211 Euro im Monat.
Eine Zahl, die Zündstoff birgt: „Das ist definitiv zu wenig“, stellt Katja Zobel klar. Sie ist zuständig für rund 900 Menschen, die in den Werkstätten unter dem Dach der Lebenshilfe Lüneburg-Harburg oder an einem Außenarbeitsplatz in einem lokalen Unternehmen tätig sind. Die meisten von ihnen verdienen keine 200 Euro. Offiziell stehen sie in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis – und sind deshalb vom Mindestlohngesetz ausgeklammert.
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