Das Haus Wilschenbrucher Weg 88 steht seit längerer Zeit leer. Das ist wegen des Mangels an Wohnraum nicht erwünscht. Die Bauaufsicht der Stadt Lüneburg ist hier deshalb bereits tätig geworden. (Foto: t&w)
Wenn Häuser oder Wohnungen lange leer stehen, ist das gerade in Lüneburg ärgerlich. Denn viele Menschen sind hier fieberhaft auf der Suche nach einer bezahlbaren Bleibe. Die Stadt hatte deshalb ein Instrument geschaffen, um in solchen Fällen tätig zu werden. Doch zum Einsatz kommt es sehr selten.
Lüneburg. Wohnraum ist Mangelware in Lüneburg. Nicht erst, seit vermehrt auch Geflüchtete aus der angegriffenen Ukraine untergebracht werden müssen. Angesichts dieses Mangels ist es schwer nachvollziehbar, dass dennoch vereinzelt Häuser und Wohnungen lange leer stehen, teils über Jahre. Sie wirken wie hässliche Zahnlücken im Stadtbild. Immer wieder hatte die LZ über diesen Umstand berichtet, vor drei Jahren auch innerhalb des Projektes „Wem gehört Lüneburg?“. Denn die Stadt hatte 2019 ein Instrument geschaffen, um dagegen vorzugehen. Doch ist dieses Instrument tatsächlich wirksam oder doch eher ein zahnloser Tiger? Rückblick: Durch die damals neue Zweckentfremdungsverordnung hat die Verwaltung seit drei Jahren die Möglichkeit, gegen Leerstand vorzugehen, wenn dieser länger als sechs Monate andauert. „Ein nachgewiesener Wohnraummangel berechtigt sie (die Stadtverwaltung) dazu, mit finanziellen Sanktionen bis zu 100.000 Euro an Eigentümer heranzutreten, die Wohnraum unbegründet leerstehen lassen oder anderweitig zweckentfremden“, schrieb die LZ im Oktober 2019. Die Satzung gilt zunächst für fünf Jahre. Um von verwaisten Immobilien zu erfahren, hatte die Verwaltung ein Antrags- und Meldeformular für Bürger entworfen.
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