Betreiber und Besitzer des Böll-Hauses stehen zu dessen Idealen - warum sie sich trotzdem vor Gericht streiten
Geschätzt 150 Demonstranten erklärten sich vor Beginn der Güteverhandlung im Landgericht solidarisch mit den Betreibern des Böll-Hauses. Diese haben eine Räumungsklage erhalten.
Seit Jahren liegen Besitzer und Betreiber des Böll-Hauses über Kreuz. Nun wehrten sich die Initiativen vor Gericht gegen eine Räumungsklage. Doch die Güteverhandlung scheiterte. Nun tickt die Uhr.
Lüneburg.Seit Monaten war die unsichere Zukunft des Heinrich-Böll-Hauses ein Stadtthema. Nun ist es ein Fall für die Justiz. Am Freitagvormittag scheiterte vor dem Landgericht eine Güteverhandlung. Der Besitzer des Hauses Katzenstraße 2, Lars Meyer-Ohlendorf, hatte im Mai eine Räumungsklage gegen den Trägerverein des Böll-Haues eingereicht. Die vielen Initiativen unter dem Dach des Hauses wollen bleiben. Nun will Richterin Nanett Rickert am 27. Oktober ein Urteil fällen, ob die Initiativen das Haus verlassen müssen. „Dabei ist aber nichts Salomonisches zu erwarten“, sagte sie. Sie drängte die zerstrittenen Parteien, doch noch einen Anlauf zu unternehmen, um sich zu einigen.