Mit den Masken von Vonmählen hatten bereits mehrere Bundesländer Ärger. Nun folgen zwei weitere. Symbolbild: AdobeStock
Der Ärger um Masken des Lüneburger Unternehmens Vonmählen weitet sich aus. Niedersachsen rügt die Kennzeichnung von 10 Millionen einfachen OP-Masken als rechtlich ungenügend. Schleswig-Holstein und Niedersachsen forderten die Rücknahme von FFP2-Masken wegen einer nicht gerechtfertigten Zertifizierungsnummer.
Lüneburg. Atemschutzmasken der Lüneburger Firma Vonmählen fielen schon in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern durch das Raster. Jetzt kommen zwei weitere Bundesländer hinzu, wie Recherchen der "Lüneburger Landeszeitung" und der "Neuen Osnabrücker Zeitung" ergaben: Schleswig-Holstein und Niedersachsen.
Und dabei war egal, welchen Typ Maske das Startup in China herstellen ließ: Hessen wies 50 000 FFP3-Masken "aufgrund zahlreicher Unzulänglichkeiten" zurück. In Nordrhein-Westfalen fielen FFP2-Masken auf, weil eine falsche Zertifizierungsnummmer die Einhaltung europäischer Normen nur suggerierte. In Bayern wurden KN95-Masken aus dem selben Grund aus dem Verkehr gezogen.
Im Norden gibt es nun Ärger mit Millionen einfacher OP-Masken sowie mit FFP2-Masken. Bei den OP-Masken genügt die Kennzeichnung auf den Kartons nicht den rechtlichen Anforderungen. Die FFP2-Masken haben zwar die CE-Nummer eines renommierten, für die Abnahme von Masken auch zuständigen Instituts aufgedruckt. Das Problem: Die Überprüfung war noch nicht abgeschlossen.
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