Raddemo: „Eine Ablehnung ist nahezu ausgeschlossen“
90 Teilnehmer zählte die Polizei bei der jüngsten Raddemo auf der Lüneburger Ostumgehung. Zur Absicherung waren 35 Polizisten im Einsatz, dazu Rettungsdienst und Straßenmeisterei. (Foto: phs)
Der Ordnungsamtsleiter Mathias Dorn äußert sich zur jüngsten Raddemo auf der Lüneburger Ostumgehung.
Lüneburg. Bei früheren Fahrraddemos nahmen 500 und mehr Menschen teil, die aus Protest gegen den geplanten Autobahnbau über die eigens einseitig gesperrte Lüneburger Ostumgehung radelten. Bei der jüngsten Auflage zählte die Polizei Lüneburg aber nur noch 90 Teilnehmer . Die Veranstalter vom Klimakollektiv hatten erneut 500 angemeldet. Der Unmut über die „unverhältnismäßige“ Aktion hält in den sozialen Netzwerken wie auf der LZ-Facebook-Seite an. Die Landeszeitung wollte nun von der Stadt Lüneburg wissen, wie sie künftig mit solchen Demonstrationen umgeht. Die schriftlichen Antworten lieferte Lüneburgs Ordnungsamtsleiter Mathias Dorn.
Bei der Raddemo am Sonntag nahmen wesentlich weniger Menschen teil als angekündigt. Der Verkehr zwischen Ostumgehung und A39 kam zudem wegen der Kletteraktion an der Brücke über Stunden zum Erliegen. Welche Konsequenzen zieht die Stadt Lüneburg aus diesen jüngsten Erfahrungen?
Mathias Dorn: Die Anzahl der Versammlungsteilnehmer:innen ist insofern nicht relevant für uns, als auch eine oder zwei Personen das Recht auf freie Meinungsäußerung haben. Für uns als Versammlungsbehörde spielt lediglich eine Rolle, ob Personen oder Sachgegenstände durch eine Versammlung beeinträchtigt werden. Prognosen diesbezüglich trifft die Stadt gemeinsam mit verschiedenen Beteiligten im Vorwege (Polizei, Straßenbaulastträger, ÖPNV usw.).
Ist die Stadt Lüneburg künftig solchen Demo-Anfragen gegenüber weniger aufgeschlossen?
Nein. Nach dem Versammlungsrecht werden alle Versammlungen – egal zu welchem Thema oder in welcher Form – gleich behandelt. Es erfolgt bei jeder Anmeldung eine neue, objektive Bewertung der Sachlage, sprich: Es werden die Gefahren begutachtet und eine Interessenabwägung vorgenommen.
Unter welchen Voraussetzungen können Sie Demonstrationen denn überhaupt ablehnen?
Wenn die Versammlungsbehörde Gefahren sieht, dann können Auflagen ergehen, die die Gefahren minimieren. Eine Ablehnung ist nahezu ausgeschlossen. Es liegt in der Natur der Sache, dass Versammlungen im Kern davon leben, Aufmerksamkeit zu erregen. Die Sinnhaftigkeit einer Aktion ist subjektiv und für uns als Versammlungsbehörde kein Kriterium für oder gegen eine Versammlung. Im Weiteren ist hier der Gesetzgeber gefragt. In NRW zum Beispiel ist es im Versammlungsrecht klar definiert, dass Versammlungen auf der Autobahn grundsätzlich verboten sind. Dies ist in Niedersachsen nicht normiert, sondern einzelfallabhängig.
Jüngst hatte auch Lüneburgs Polizeidirektor Roland Brauer anlässlich seines Abschieds kritisiert, dass das Ausmaß an Demos in Lüneburg mittlerweile in keinem Verhältnis mehr stehe. Wie sieht die Stadtverwaltung das?
Lüneburg ist eine junge Stadt mit vielen Bewegungen, Denkrichtungen und engagierten Menschen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Dementsprechend häufig werden Themen auch in Form von Versammlungen oder Protesten öffentlich gemacht. Insofern stimmt es, dass es dadurch überproportional viele Versammlungen für so eine „kleine“ Stadt wie Lüneburg gibt. Das bedeutet zwar auch Mehrarbeit für die zuständigen Behörden, ist aber auch ein Gewinn für die Stadt und vor allem die Gesellschaft.
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