"Sternstunde der deutschen Justiz" -- Thomas Walter zum Lüneburger NS-Prozess

Anwalt Thomas Walther bei seinem Besuch in der LZ: Meine Mandanten empfinden Genugtuung und das Gefühl, erstmals interessiert sich jemand in Deutschland für ihr Schicksal oder das ihrer Angehörigen. Foto: be

Anwalt Thomas Walther bei seinem Besuch in der LZ: Meine Mandanten empfinden Genugtuung und das Gefühl, erstmals interessiert sich jemand in Deutschland für ihr Schicksal oder das ihrer Angehörigen. Foto: be

rast Lüneburg. ,,1952, im Alter von neun Jahren, zog ich von Uelzen nach Lüneburg und wohnte an der Uelzener Straße zwei Häuser neben dem Gebäude, in dem sich Heinrich Himmler, der Reichsführer SS, am 23. Mai 1945 die Kapsel gab, sich umbrachte." Schon in jungen Jahren wurde der gebürtige Erfurter Thomas Walther mit dem Thema Nationalsozialismus konfrontiert, der ehemalige Herderschüler erinnert sich: "In der Schule wurde das Thema damals aber umschifft, auch im juristischen Bereich geschah wenig." Dafür hatte ihm sein Vater, der ein Baugeschäft in Thüringen hatte, viel erzählt: "Er hatte viel über solche Themen gesprochen." Die Familie habe einen engen Freundeskreis in Erfurt gehabt mit evangelischen und katholischen Christen wie auch Juden: "Die Juden waren nahe Freunde, die verschwanden irgendwann." Solche Geschichten sind es, die Walther als Motivation für sein eigenes Engagement sieht.

Jetzt kehrt Walther zurück nach Lüneburg, er vertritt als Rechtsanwalt 32 der 62 Nebenkläger in dem am Dienstag, 21. April, beginnenden Prozess gegen Oskar Gröning (93), dem die Staatsanwaltschaft Beihilfe zum Mord in 300000 Fällen im Konzentrationslager Auschwitz vorwirft.

Als "Sternstunde der deutschen Justiz" und als "Selbstbereinigung der Justiz" bezeichnet Walther das Gröning-Verfahren, das in einer "geschichtsträchtigen Stadt" stattfindet: "Mit dem Bergen-Belsen-Prozess ab September 1945 gab es in der MTV-Turnhalle in Lüneburg das erste NS-Verfahren in Deutschland lange vor den Nürnberger Prozessen." Als "Verfahren von historischer Bedeutung" bewertet der Nebenkläger-Vertreter auch den aktuellen Prozess: "Denn Gröning kann viel bewegen. Sein Geist ist noch wach. Er hat in Interviews gezeigt, dass er was weiß", sagt Walther und bezieht sich auf Interviews aus den Jahren 2004/2005: "Bisher hat es das noch nicht gegeben, dass ein ehemaliger SS-Mann sein Wissen vor Gericht preisgegeben hat." Der Anwalt geht davon aus, dass sich Gröning vor der 4. Großen Strafkammer "moralisch für schuldig" erklären wird: "Das hat sein Verteidiger bereits geäußert. Aber wegen einer moralischen Schuld wird niemand verurteilt. Das Gericht hat die rechtliche Schuld zu klären."

Dass das Verfahren auch noch 70 Jahre nach Kriegsende geführt wird, ist vor allem durch Walthers Engagement in einem anderen Fall zu erklären, der für ein Umdenken in der Justiz sorgte. Der Rechtsanwalt aus Kempten im Allgäu war seit 1975 Richter am Landgericht Memmingen, von 1977 bis 1983 Staatsanwalt in Kempten und nach einer Station am Amtsgericht Sonthofen von 1987 bis 2008 Amtsrichter in Lindau. "Im Alter von 62, 63 Jahren, als meine Tochter mit dem Studium anfing, fühlte ich mich etwas freier, wollte etwas Neues machen", erzählt Walther, dem 2006 eine Stellenausschreibung ins Auge fiel: "Die Zentrale Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg suchte einen Ermittler. Schon im September des Jahres fing ich an."

Kollegen der Zentralstelle hätten ihn desillusionieren können: "Es hieß: Die Zeit, dass NS-Verbrechen zur Anklage gebracht werden können, sei vorbei." Es könne keinem mehr nachgewiesen werden, dass er selbst geschossen habe, es gebe keine Zeugen mehr: "Verurteilungen scheiterten schon daran, dass Zeugen beispielsweise nicht mehr sagen konnten, ob an einem bestimmten Tattag die Sonne schien." Doch Walther schob das Umdenken an: "Wenn ein SS-Mann beispielsweise am 14. Mai 1944 in Auschwitz selbst keinen Mord begangen hat, so war er doch beteiligt" und Teil der systematischen Vernichtungsmaschinerie: "Es war eine ununterbrochene Kette von Tätigkeiten, jeder hatte seinen Platz in dieser Kette, ohne ihn ging es nicht." Allein die unterstützende Handlung reiche, um den Straftatbestand der nicht verjährenden Beihilfe zum Mord zu erfüllen. Diese unterstützende Handlung sieht Walther bei Gröning darin, dass dieser als "Geldchef von Auschwitz" das Geld der Opfer zählte, sortierte und nach Berlin transportierte. Mit dieser juristisch neuen Argumentation konnte das Verfahren gegen Iwan "John" Demjanjuk, einem ehemaligen Wächter des polnischen Vernichtungslagers Sobibor angeschoben werden, der 2011 vom Landgericht München wegen Beihilfe zum Mord in 28000 Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde.

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