Wegerecht: Ein Schock für Anwohner
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Eine Stolperfalle durch Schlaglöcher ist der Stichweg an der Magdeburger Straße. Foto: t&w
as Lüneburg. Eine Schlaglochpiste ist der Stichweg an der Magdeburger Straße zu den Häusern 18 bis 34. Anwohner fordern seit längerem eine Sanierung. Das Problem sei, dass niemand so recht sagen könne, wem die Stichstraße gehöre und wer somit für die Sanierung zuständig sei, hatten sie im Januar in der LZ deutlich gemacht. Bei einer Anliegerversammlung erläuterte die Stadt nun die rechtliche Lage. Knapp gesagt, gehört die Stichstraße im Moment niemandem. Aber da die Anwohner das Wegerecht haben, müssen sie dafür sorgen, dass der Weg in Ordnung ist. Ein Schock für manchen, denn damit könnten erhebliche Kosten verbunden sein.
Die Stadt hatte Anwohner des Stichwegs an der Magdeburger Straße und zweier Stichwege an der Dessauer Straße eingeladen, weil sie gleichermaßen von der rechtlichen Problematik betroffen sind. Uta Hesebeck, Fachbereichsleiterin Straßen- und Ingenieurbau, erläuterte mit Blick auf den geltenden Bebauungsplan aus den 60er-Jahren, dass damals zum Beispiel die Magdeburger und die Dessauer Straße von der Stadt komplett ausgebaut worden seien. Die Anwohner dieser öffentlichen Straßen mussten dafür Anliegerbeiträge bezahlen, sie würden auch zur Kasse gebeten, falls die Straßen komplett inklusive Unterbau erneuert werden müssten. Für die drei Stichstraßen sei die Stadt nicht zuständig. Diese Grundstücke befanden sich bis 2005 im Besitz der Eigentümerin, die das Erbbaurecht für die Grundstücke an die Anwohner vergeben hatte. "Sie alle sind im Grundbuch eingetragen mit dem Wegerecht, um das eigene Grundstück zu erreichen. Sonst hätten die Grundstücke gar nicht bebaut werden dürfen", machte Yvonne Hobro, Juristin der Stadt, deutlich. Verbunden damit ist auch: Wer das Wegerecht in Anspruch nimmt, muss dafür sorgen, dass diese Wege in Ordnung sind. Die Anwohner sind also fürs Schneefegen wie für die Instandhaltung zuständig, haben die Verkehrssicherungspflicht. Die Erbbaurechtsgeberin hätte zwar auch dafür sorgen können, dass Schlaglöcher behoben werden, doch die Kosten dafür hätte sie auf die Anwohner umlegen können.
Bereits 2005 hatte sich die Eigentümerin entschlossen, das Eigentum an den Stichwegen aufzugeben. Das sei rechtlich zulässig und im Grundbuch eingetragen, sagte Yvonne Hobro. Das Land hätte Eigentümer werden können, lehnte aber ab. "Solche Gesetze müssen geändert werden. Es ist doch ein Unding, dass sich jemand einfach der Verantwortung entziehen kann", kritisierte ein Anwohner und räumte ein, dass die Stadt der falsche Adressat für solche Kritik sei.
Nun sei zu überlegen, ob sich die Anwohner nicht gemeinsam für die Grundstücke/Stichwege im Grundbuch eintragen lassen sollten, erklärte Yvonne Hobro. Um dem vorzubeugen, dass sich ein Dritter eintragen lasse, der dann den Anwohnern quasi neue Regeln für das Wegerecht diktiert. Zu den Möglichkeiten der Sanierung der Wege erläuterte Uta Hesebeck: Wenn die Wege komplett ausgebaut werden sollten nach dem Standard für öffentliche Straßen, würde das mit Kosten von 150 Euro pro Quadratmeter zu Buche schlagen. Bei Straßen, die sich im Eigentum der Stadt befinden, würden die Anlieger gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung zu 90 Prozent an den Kosten beteiligt. Eine günstigere Variante sei das Aufbringen von Kaltasphalt mit 20 bis 30 Euro pro Quadratmeter. "Können wir auch nur die Löcher flicken?", wollte ein Anwohner wissen. Die Entscheidung, welchen Weg die Anwohner bei einer möglichen Aneignung sowie bei der Instandhaltung der Stichwege gehen wollen, liege allein in deren Hand, sagte Hesebeck.
Empört sind Erika Senne und Karin Koschek, Anwohnerinnen des Stichweges an der Magdeburger Straße, dass die Instandhaltung auf alle Anwohner abgewälzt werden soll. „Wir und andere Anwohner haben die Schäden nicht verursacht. Die sind dadurch entstanden, dass zum einen die Wurzeln von Tannen von einem Grundstück quer unter den Weg gewuchert sind. Zum anderen durch Tanklaster, die zur Ölbetankung eines Hauses immer wieder über den Weg gefahren sind. Deshalb müssten diese Anwohner nach dem Verursacherprinzip für die Sanierung der Stichstraße aufkommen“, sagt Erika Senne gegenüber der LZ. Auf die Stadtverwaltung sind sie und zwei andere Familien sauer, „weil wir bei der Klärung der Eigentumsverhältnisse allein gelassen werden. Wir werden jetzt an die Stadt schreiben, dass wir nicht bereit sind, in Sippenhaft genommen zu werden und werden uns voraussichtlich juristische Untersützung suchen.“
LZ