Zur Mitgliedschaft gezwungen
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Pflegerin Roswitha Widrat, hier kümmert sie sich um Jacqueline Wolf, wehrt sich gegen die neue Zwangsmitgliedschaft in einer Pflegekammer. Wolf, die frühere Ausländerbeauftragte der Stadt Lüneburg, ist seit einem schweren Unfall 2012 auf Pflege angewiesen. (Foto: t&w)
Lüneburg. Ob sie wollen oder nicht: Wer in der Pflege arbeitet, ist automatisch Mitglied in der Pflegekammer für Heilberufe. In Rheinland-Pfalz gibt es diese Körperschaft des öffentlichen Rechts bereits, in Schleswig-Holstein und Niedersachsen bereitet ein Errichtungsausschuss die Konstituierung vor. Daran gibt es Kritik – auch aus Lüneburg.
Roswitha Widrat, die als Krankenschwester für einen ambulanten Pflegedienst arbeitet, ist Ende 2017 als (Zwangs-)Mitglied aufgefordert worden, zwecks Registrierung einen Meldebogen auszufüllen und eine Kopie der Berufsurkunde beizufügen. Grundlage sei das Kammergesetz, das am 1. Januar 2017 in Kraft getreten sei. „Ich bin empört. Wie kann man in einer Demokratie zu einer Mitgliedschaft verpflichtet werden, die zudem noch Geld kostet?“, schimpft die 32-jährige Melbeckerin. Sie hat Widerspruch bei der Kammer und beim Landkreis eingelegt – ebenso ging ihre Kollegin Jessica Gaberle vor. Widrat hat allerdings bis heute keine Antwort auf ihren Widerspruch erhalten, nicht einmal eine Eingangsbestätigung.
„Da entsteht ein Wasserkopf, der uns kontrolliert“
Was sie und Gaberle auch verärgert, ist, dass sie im Vorfeld überhaupt nicht informiert wurden. „Wir haben uns, nachdem wir die Schreiben bekommen hatten, selbst via Internet schlau gemacht.“ Dass Selbstständige durch eine Kammer vertreten werden, wie es bei einer IHK der Fall ist, können sie verstehen, „aber warum Angestellte?“, fragen sich die beiden, die stellvertretend für ihre Kolleginnen und Kollegen ihren Unmut öffentlich machen wollen. „Da entsteht doch nur ein Wasserkopf, der uns kontrolliert und zu Fortbildung zwingt“, schimpft Widrat. Dabei gebe es bereits Vorschriften, die freiwillige Weiterbildung ermöglichten und Gremien wie der Medizinische Dienst, die die Pflegequalität überprüfen.
Von den ursprünglich geschätzten 70 000 Pflegefachkräften sind laut Katrin Havers, Vorsitzende des Errichtungsausschusses der Pflegekammer Niedersachsen, bisher knapp 46 600 vollständige Registrierungen eingegangen. Wer sich komplett verweigert, auch auf Erinnerungsschreiben nicht reagiert, müsse „in letzter Instanz mit einem Bußgeld rechnen. Da wir eine Kammer des öffentlichen Rechts sind, entspricht die Pflichtmitgliedschaft geltender Rechtsprechung.“ Der Landtagsabgeordnete der Grünen, Detlev Schulz-Hendel, formuliert es ähnlich: „Erst durch die Pflichtmitgliedschaft ist die Legitimation der Pflegekammer gewährleistet.“ Er verweist darauf, dass es in Sachen Beitrag eine Härtefallregelung und eine für Teilzeitkräfte geben soll.
Havers spricht von einer historischen Chance. „Wir haben erstmals die Möglichkeit, selbstbestimmend zu beeinflussen, wohin unser Beruf sich entwickeln soll, welche Qualitätskriterien, Leitlinien und Standards wir brauchen, um unseren Beruf professionell ausüben zu können. Die Kammer wird uns legitimieren, in den sozialpolitischen Ausschüssen und Gremien mitzubestimmen, so dass nicht mehr über den Kopf der Pflegenden hinweg entschieden wird.“
Was den zeitlichen Rahmen angeht, so ist im Sommer mit der Konstituierung der Kammerversammlung zu rechnen, denn am 28. Juni endet die Wahlzeit. Die Kandidatenkür erfolgt in einem Briefwahlverfahren.
Höhe des Beitrags soll sich am Einkommen orientieren
Betroffene wie Roswitha Widrat können nicht verstehen, warum sie selbst diese Kammer finanzieren sollen, zumal die Löhne in den Pflegeberufen relativ niedrig seien. Dazu erläutert Tino Schaft, Pressesprecher des Errichtungsausschusses, dass durch die Selbstfinanzierung die Unabhängigkeit garantiert werde, andernfalls könnten Geldgeber den Anspruch erheben, eine Richtung vorzugeben. Die Höhe des Beitrags stehe noch nicht fest, werde aber aller Voraussicht nach sozial gestaffelt und abhängig von der Einkommenshöhe sein. Zum Vorwurf fehlender Information sagte Schaft: „Niedersachsen ist ein Flächenland, da ist es schwierig, überall Info-Veranstaltungen anzubieten, obwohl es bisher in vielen Regionen welche gab.“ Dennoch versuche man, auf Anfrage vor Ort aufzuklären.
Starker Widerspruch
Auf eine Anfrage an die Landesregierung, wie viele offizielle und andere Widersprüche es bisher gegen die Zwangsmitgliedschaft in der Pflegekammer gibt, antwortete Sozialministerin Carola Reimann jetzt in Hannover, dass beim Errichtungsausschuss 1362 Schreiben eingegangen seien, in denen „der Pflichtmitgliedschaft, der Beitragspflicht oder der Übermittlung der Daten ,widersprochen‘ wurde.“ Zudem meldet das Gesundheitsministerium „14 generelle Beschwerdeschreiben“. Der „Verhandlungskommission Soziales SPD/CDU für einen Koalitionsvertrag“ lägen 275 Schreiben vor mit der Bitte, sich für die Abschaffung der Pflegekammer zu einzusetzen.