So geht es nicht: Der Schutzstreifen für Radfahrer zwischen Deutsch Evern und Lüneburg ist an dieser Stelle unzulässig. Er wird deshalb nicht mehr lange dort bleiben. (Foto: be)
Vor wenigen Wochen hat die Stadt Lüneburg einen Schutzstreifen für Radfahrer bei der "Roten Schleuse" auf den Asphalt gepinselt – und damit für Verwirrung gesorgt. Jetzt stellt sich heraus: Die Maßnahme war so gar nicht zulässig.
Lüneburg/Deutsch Evern. Nicole Pfau-Blank ist eine passionierte Radfahrerin. Umso erstaunter war die Deutsch Evernerin daher über die Radwege-Markierung, die von der Stadt Lüneburg vor wenigen Wochen in Höhe der "Roten Schleuse" auf den Asphalt gepinselt wurde. "Hochgefährlich ist das", kritisierte Pfau-Blank die Maßnahme während eines Ortstermins mit der LZ. Und die Deutsch Evernerin sollte Recht behalten, denn mittlerweile steht fest: Der Schutzstreifen an dieser Stelle ist nicht zulässig, da solche Schutzstreifen – anders als Radfahrstreifen – nur innerorts und nicht außerorts aufgebracht werden dürfen. "Uns ist bei der Umsetzung der Maßnahme ein Fehler unterlaufen", bedauert denn auch der Lüneburger Verkehrsdezernent Markus Moßmann.
Zu dieser Einschätzung kamen jetzt Vertreter der Stadt, der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises, des ADFC und der Samtgemeinde Ilmenau während eines gemeinsamen Ortstermins Anfang der Woche. Begründung: Ein Radfahrstreifen an dieser Stelle sei nicht möglich, da die verbleibende Restfahrbahnbreite für den Begegnungsverkehr auf der Straße zu schmal sei, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme aus dem Rathaus: Jetzt werde an alternativen Lösungen für eine sichere Radverkehrsführung getüftelt.
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