Mund-Nasen-Schutz: die wichtigsten Fragen und Antworten
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Das müssen Sie über die Maskenpflicht wissen. Foto: stock.adobe
Die LZ hat noch einmal die wichtigsten Fragen rund um den Mund-Nasen-Schutz zusammengetragen. Das sind die Antworten vom Landkreis Lüneburg:
Wo muss ich einen Mund-Nasen-Schutz tragen?
Einen Mund-Nasen-Schutz muss man aktuell niedersachsenweit in allen geschlossenen Räumen tragen, die öffentlich zugänglich sind oder in denen es Besuchs- oder Kundenverkehr gibt. Wer bei der Berufsausübung den Mindestabstand von 1,50 Meter zum Kunden nicht einhalten kann, zum Beispiel im Handel, in der Gastronomie, im Gesundheitswesen oder in der Fahrschule, muss eine Maske tragen. Im ÖPNV und an Haltestellen, bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen – etwa im Kino – muss ich ebenfalls den Mund-Nasen-Schutz anziehen. Es gibt aber auch zahlreiche Ausnahmen, die in der aktuellen Verordnung geregelt sind.
Was gilt bei Verstößen gegen die Maskenpflicht?
Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht kann nach dem aktuell gültigen Bußgeldkatalog mit 100 bis 150 Euro pro Person geahndet werden.
Erweiterte Maskenpflicht: Was gilt zukünftig?
Die erweitere Maskenpflicht soll dann gelten, wenn der Kennwert 35 überschritten ist. Dann kann eine Maskenpflicht etwa in Innenstädten in Kraft treten.
Wer ist von der Maskenpflicht befreit?
Kinder unter sechs Jahren müssen keine Maske tragen. Außerdem sind Personen ausgenommen, für die das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung nicht zumutbar ist. Dafür benötigen sie allerdings ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung. Auch um die Kommunikation mit schwer hör- oder sprachbehinderten Menschen zu erleichtern, gibt es Ausnahmen.
Welchen Mund-Nasen-Schutz muss ich tragen?
Ein Mund-Nasen-Schutz aus Papier – auch OP-Maske genannt – oder Stoff ist am besten geeignet. Ziel ist es, die Verbreitung von Tröpfchen und damit Erregern durch Husten, Niesen oder „feuchte“ Aussprache zu verhindern. Die Variante aus Papier bietet nach aktuellen Erkenntnissen auch einen gewissen Eigenschutz für die Trägerin oder den Träger, weil sie Erreger teilweise abhalten kann.
Das Visier aus Plexiglas oder Ähnlichem ist keine Alternative, sondern nur für die Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, aber zeigen möchten, dass sie die Maßnahmen unterstützen.
Mehr Details finden Sie unter den FAQs des Landes oder in der aktuellen Verordnung.