Menschen mit einer Behinderung, die in einer Werkstatt arbeiten, sind vom Mindestlohngesetz ausgeklammert. LZ-Reporterin Anna Petersen erkennt darin eine „strukturelle Form der Diskriminierung“. In ihrem Kommentar stellt sie Thomas Breuer vor, der 39 Stunden pro Woche bei Wind und Wetter schuftet – und dafür den Werkstattlohn erhält: 390 Euro pro Monat. Damit gilt er bei seinem Auftraggeber als Spitzenverdiener.
Thomas Breuer kann nicht lesen und schreiben, aber er liebt Maschinen – besonders die Akku-Schere für den Heckenschnitt. Deshalb ist er seit neun Jahren mit dem Landschaftspflegetrupp in seiner Heimatstadt unterwegs: für Ordnung sorgen, das ist sein Ding. Sein Vorarbeiter ist voll des Lobes: „Auf Thomas kann man sich zu hundert Prozent verlassen“, schwärmt er, als die LZ Thomas im Herbst 2021 bei der Arbeit besucht. Warum ich Ihnen davon erzähle? Weil diese Geschichte einen Fehler hat, den viele nicht sehen oder nicht sehen wollen. Obwohl Thomas 39 Stunden pro Woche bei Wind und Wetter schuftet, erhält er den Werkstattlohn: rund 390 Euro. Damit gilt er – traurig, aber wahr – bei seinem Auftraggeber als Spitzenverdiener.
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