Urteil des OVG: Kletterparks dürfen öffnen
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Der Kletterwald Scharnebeck hat nun auch eine Öffnungsperspektive. (Foto: privat)
+ + + Update, 30. Mai, 14.00 Uhr: Der Kletterwald Scharnebeck will am Mittwoch, 5. Mai, wieder öffnen. "Wir freuen uns, dass wir wieder vielen Menschen in dieser schweren Zeit einen schönen Ausgleich schaffen können", sagt Liane Schmidt, Betreiberin des Parks.
Ursprungsmeldung:
Lüneburg. Der Kletterwald Scharnebeck kann sich über einen Erfolg freuen: Die Inhaberin hatte gegen den Abschnitt der niedersächsischen Corona-Verordnung geklagt, in dem festgelegt wurde, dass Klettergärten und Kletterparks für den Publikumsverkehr und Besuche geschlossen bleiben müssen. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat dem Antrag am Freitag stattgegeben und die coronabedingte Schließung dieser Anlagen vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Wie auch bei Zoos, Tierparks oder Minigolfanlagen bestehe bei Klettergärten und -parks kein erhöhtes Infektionsrisiko. Die vollständige Schließung sei deshalb nicht mehr als notwendige Infektionsschutzmaßnahme anzusehen, lautet die Argumentation des OVG. Der Klettersport als solcher sei ein Individualsport, der regelmäßig ohne Kontakte zu anderen Personen ausgeübt werden könne und auch ausgeübt werde.
Ob, wann und unter welchen Bedingungen der Kletterwald Scharnebeck nun öffnen wird, stehe noch nicht fest, erklärt Liane Schmidt, die den Park betreibt. Spätestens Anfang nächster Woche soll es dazu weitere Informationen geben. lvc