Widerspruch per E-Mail reicht nicht aus
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/3ZA7TMBTTXI6C4F4SCAW5D5QIG.jpg)
Wer gegen Entscheidungen des Jobcenters aufbegehrt, muss die Form wahren. E-Mails ohne Unterschrift bzw. elektronische Signatur reichen nicht, um rechtsgültig Widerspruch einzulegen. (Foto: Adobe Stock)
Wer gegen Entscheidungen des Jobcenters aufbegehrt, muss die Form wahren. E-Mails ohne Unterschrift bzw. elektronische Signatur reichen nicht, um rechtsgültig Widerspruch einzulegen. (Foto: Adobe Stock)
An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.