Neues Förderprogramm

Wer künftig auf Zuschüsse für energetische Sanierung hoffen kann

Auch Wärmedämmung bei Wohngebäuden wird vom Kreis gefördert.

Auch Wärmedämmung bei Wohngebäuden wird vom Kreis gefördert.

Lüneburg. Wände dämmen, neue Fenster einbauen – Energiesparen in den eigenen vier Wänden ist sinnvoll, geht aber zunächst auch ins Geld. Jüngst hat der Landkreis Lüneburg im Ausschuss für Klimaneutralität 2030 ein neues Förderprogramm vorgestellt: Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten bis zu 1000 Euro für energetische Sanierung.

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„Wir fördern ab sofort energetische Sanierungen von Häusern und Wohnungen, die privat bewohnt werden“, erläutert Friederike Lang vom Fachdienst Kreisentwicklung, Wirtschaft und Klimaschutz des Landkreises Lüneburg. „Unser Ziel: Den Energieverbrauch im Landkreis weiterhin zu reduzieren.“

Mehr Informationen

Ausführliche Informationen und den Antrag für energetische Sanierungen gibt es auf der Seite des Landkreises. Das Team vom Fachdienst Kreisentwicklung, Wirtschaft und Klimaschutz bietet immer dienstags von 10 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr unter (04131) 261119 eine telefonische Fördermittel-Sprechstunde an. Per E-Mail ist das Team unter klimaschutz@landkreis-lueneburg.de erreichbar. Für Eigentümerinnen und Eigentümer in der Hansestadt Lüneburg gibt es eigene Förderprogramme.

Unterstützung für Wärmedämmung von Wänden und Dächern

Unterstützt werden daher zum Beispiel die Wärmedämmung von Wänden und Dachflächen, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren, die Optimierung von Heizungsanlagen oder der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.

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Friederike Lang ergänzt: „Unser Förderprogramm hat einen Fördersatz von 30 Prozent und finanziert bis zu 1000 Euro. Antragstellende können weitere Förderprogramme nutzen und damit fast die Hälfte der gesamten Maßnahmen finanzieren.“

Bauantrag für das Wohnobjekt muss vor 2002 gestellt worden sein

Nutzen können die neue Förderung alle Privateigentümer von Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern und auch von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag für das Wohnobjekt vor 2002 gestellt worden ist, der Fördermittelantrag vor Beauftragung eines Handwerksbetriebs gestellt wurde und zuvor eine unabhängige Energieberatung erfolgte.

„Die Beratung ist besonders wichtig, denn die Experten vor Ort können beurteilen, welche Maßnahme in der jeweiligen Wohnung sinnvoll ist und welche Optionen sich für die Antragstellenden ergeben“, erklärt Lang.

LZ

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