Lüneburg. Eine schrittweise Lockerung der Regeln für ein friedlicheres Miteinander im Wasserviertel war angekündigt – ab Freitag, 6. August 2021, greift der nächste Schritt. Das teilt die Hansestadt Lüneburg in einer Pressemitteilung mit.
Das gilt künftig bis einschließlich 15. August, jeweils freitags und sonnabends abends bzw. nachts in den bekannten Straßen im Wasserviertel:
Verbot Alkohol zu trinken oder bereit zu stellen,
Verbot von Gläsern, Glasflaschen und Glasbehältnissen (ab 23 Uhr),
Verbot technische Anlagen zu nutzen, um Musik abzuspielen (ab 23 Uhr).
Geltungsbereich für diese Verbote wie gehabt, jeweils ausgenommen der konzessionierten Flächen für Außengastronomie:
- Salzstraße am Wasser ab Ecke Baumstraße/Treidelweg über Am Stintmarkt bis zur Querung zwischen Ilmenau- und Rosenstraße;
- Auf dem Kauf (gesamte Straße)
- Lüner Straße ab Ecke Auf dem Kauf bis hinunter zur Lünertorstraße Ecke Am Werder
- Am Fischmarkt
Die genaue Beschreibung ist in der Allgemeinverfügung enthalten.
Die Zufahrt für Autos in das Wasserviertel ist weiter nur für Anlieger gestattet.
Die Fahrbahn der Stintbrücke ist freizuhalten, da Fahrbahnen laut Straßenverkehrsordnung generell kein Aufenthaltsort sind. lz
>>>Die neue Allgemeinverfügung finden Sie hier.
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