Disney löscht in Hongkong „Simpsons“-Folge – weil „Zwangsarbeiterlager“ erwähnt werden
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"Die Simpsons": Eine Folge wurde nun in Hongkong von Disney+ gelöscht. (Symbolbild)
© Quelle: picture alliance / Everett Colle
Hongkong. Disney hat aus seinem Streamingdienst in Hongkong eine Folge seiner Zeichentrickserie „Die Simpsons“ entfernt. Darin waren „Zwangsarbeiterlager“ in China erwähnt worden.
Walt Disney Co. reagierte zunächst nicht auf eine Bitte um Stellungnahme, warum die Folge „One Angry Lisa“ aus der 34. Staffel in der chinesischen Sonderverwaltungszone im Streamingdienst Disney Plus nicht verfügbar war, wie eine Überprüfung der Nachrichtenagentur AP ergab. Die Folge war zuerst im Oktober im Fernsehen zu sehen. Wann sie in Hongkong aus dem Programm des Streamingdienstes genommen wurde, war unklar.
Seht euch die Wunder Chinas an. Bitcoin-Mining-Stätten, Zwangsarbeiterlager, in denen Kinder Smartphones herstellen.
Übungsleiter in "Simpsons"-Folge
In der Folge nimmt die Figur Marge Simpson an einem virtuellen Spinning-Kurs teil. Der Übungsleiter steht vor einem virtuellen Hintergrund der Chinesischen Mauer und sagt: „Seht euch die Wunder Chinas an. Bitcoin-Mining-Stätten, Zwangsarbeiterlager, in denen Kinder Smartphones herstellen.“
Westliche Regierungen und Aktivisten beschuldigen China seit Jahren, in der westlichen Region Xinjiang Hunderttausende Angehörige von Minderheiten, zumeist muslimische Uiguren, in Lagern interniert zu haben. China hat Vorwürfe zurückgewiesen, dort werde Zwangsarbeit geleistet.
Bürgerliche Freiheiten in Hongkong stark eingeschränkt
In den vergangenen Jahren hat Peking seine Kontrolle über die 1997 von der Kolonialmacht Großbritannien übernommene Sonderverwaltungszone Hongkong verschärft und nach Massenprotesten dort im Jahr 2019 ein sogenanntes Sicherheitsgesetz verhängt, mit dem bürgerliche Freiheiten stark eingeschränkt werden.
2021 führte Hongkong ein Gesetz zur Zensur von Filmen ein. Damit können die Behörden Filme verbieten, die als dem nationalen Interesse widersprechend eingestuft wurden. Damals hieß es, online gezeigte Filme fielen nicht unter das Gesetz.
RND/AP