Warschau. Dies teilte das polnische Episkopat am Montag mit. Erst vor zehn Tagen hatte der Vatikan „nach der Analyse von Anschuldigungen in Bezug auf die Vergangenheit“ des Geistlichen Disziplinarstrafen gegen Gulbinowicz verhängt.
Gulbinowicz verlor Recht auf Nutzung der Bischofsinsignien sowie auf Bestattung im Dom
Der emeritierte Erzbischof von Wroclaw (Breslau) durfte danach nicht mehr in der Öffentlichkeit auftreten und keine Gottesdienste mehr abhalten. Außerdem verlor er sein Recht auf Nutzung der Bischofsinsignien sowie auf eine Bestattung im Dom.
In der Erklärung der päpstlichen Nuntiatur war nicht ausdrücklich genannt worden, was dem Kardinal zur Last gelegt wurde. Nach der Anordnung des Vatikans sollte Gulbinowicz aber eine „angemessene Summe Geld“ an die Sankt-Josef-Stiftung zahlen, die von der polnischen Bischofskonferenz zur Unterstützung von Opfern sexuellen Missbrauchs gegründet wurde.
RND/dpa