Australien will früheren US-Marine an die USA ausliefern
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Ein US-Marine-Helikopter hebt von einem Strand ab (Archivbild).
© Quelle: Getty Images
Sydney. Das brisante Thema machte im Oktober weltweite Schlagzeilen: Piloten westlicher Länder sollen China geholfen haben, Kampfpiloten auszubilden. Vor allem britische Piloten sollen von den hohen Gehältern Pekings angelockt worden sein. Doch auch in Australien schlug ein Fall hohe Wogen.
Der frühere US-Marine Daniel D. wurde im Oktober auf Ersuchen der USA in Australien festgenommen – etwa zur selben Zeit, als die britische Regierung vor der Rekrutierung pensionierter Militärpiloten durch China warnte. D. hat seine US-Staatsbürgerschaft aufgegeben und ist seit 2012 australischer Staatsbürger. Trotzdem klagen ihn die USA wegen einer „militärischer Ausbildung“ an, die er angeblich vor mehr als einem Jahrzehnt – in den Jahren 2010 und 2012 – für chinesische Piloten an einer „Testflugakademie“ in Südafrika angeboten haben soll.
Findet US-Recht Anwendung?
Ihm wird vorgeworfen, dass er bei der US-Regierung keine Genehmigung für eine militärische Ausbildung ausländischer Streitkräfte beantragt habe. Dass dies notwendig gewesen wäre, darüber soll ihn das US-Außenministerium bereits 2008 in einer E-Mail informiert haben. In der Anklageschrift (bereits aus dem Jahr 2017) heißt es, er sei zwischen 2009 und 2012, als er US-Bürger und australischer Staatsbürger war, häufig zwischen Australien, den Vereinigten Staaten, China und Südafrika gereist.
Der Anwalt des ehemaligen US-Marines, Dennis Miralis, sagte bei einer Gerichtsverhandlung im Dezember, dass sich sein Mandant einer Auslieferung widersetzen würde, weil es im australischen Recht kein Äquivalent zu den US-amerikanischen Anklagepunkten gebe. „Australien hat kein Waffenembargo gegen China, Australien hat keine Sanktionen gegen China verhängt“, sagte er. Damit sei die Anforderung der doppelten Strafbarkeit nicht erfüllt.
Keiner Schuld bewusst
Doch wie auch in Großbritannien, wo der Nachrichtendienst des Verteidigungsministeriums eine „Bedrohungswarnung“ herausgegeben hat, ist man in Australien besorgt. So kündigte Verteidigungsminister Richard Marles eine Überprüfung der Geheimhaltungspolitik im australischen Militär an. Australier, die in irgendeiner Funktion für die Regierung arbeiten würden oder gearbeitet hätten und dabei in den Besitz von Geheimnissen der Nation kämen, wären „verpflichtet, diese Geheimnisse über ihre Beschäftigung hinaus zu wahren“, so Marles.
Die US-Regierung stellte bereits am 9. Dezember ein Auslieferungsgesuch für den ehemaligen US-Marine. Darin stand, D. habe gegen Geldwäsche- und Waffenexportkontrollgesetze verstoßen. Australiens Generalstaatsanwalt Mark Dreyfus gab diesem Gesuch nach Weihnachten nun statt. Der frühere US-Amerikaner, der jedwedes Fehlverhalten bestreitet, will jedoch vor Gericht gegen seine Auslieferung vorgehen.
Geopolitischer Sturm
Der 54-jährige Pilot und Vater von sechs Kindern, der 2002 nach einem Jahrzehnt bei den US-Marines nach Australien zog und später auch in Peking als Luftfahrtberater arbeitete, befindet sich seit seiner Festnahme im Oktober in Untersuchungshaft in Australien. Eine von seiner Familie gestartete Petition, die sich für seine Freilassung einsetzt und bereits über 9000 Unterschriften gesammelt hat, beschrieb den Fall gegen ihn als „politisch motiviert“. „Daniel ist in einen geopolitischen Sturm geraten, weil er in China gearbeitet hat“, hieß es. Dabei hätten andere westliche, afrikanische und europäische Piloten dieselbe Arbeit mit dem vollen Wissen ihrer Regierungen gemacht. Die Petition behauptet, dass D. „unverschuldet“ Opfer des politischen Streits zwischen der US-Regierung und Peking geworden sei. „Daniel wird ins Visier genommen, weil er seine Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten aufgegeben hat.“
In der Petition werden zudem die australischen Haftbedingungen schwer kritisiert: D. sei daran gehindert worden, seine Anwälte anzurufen, und ihm sei wiederholt medizinische Versorgung verweigert worden, hieß es. Außerdem sei er im Gefängnis separiert worden, eine Bestrafung, die normalerweise Insassen vorbehalten ist, die sich in der Haft schlecht benommen haben.