Initiative aus den USA

„40 Tage für das Leben“ – Abtreibungsgegner machen sich Fastenzeit zu eigen

Die Initiative 40 Tage für das Leben stammt aus den USA. Ein Demonstrant steht in Mississippi vor einer Abtreibungsklinik.

Die Initiative 40 Tage für das Leben stammt aus den USA. Ein Demonstrant steht in Mississippi vor einer Abtreibungsklinik.

Der Aschermittwoch markiert den Beginn der Fastenzeit bis Ostern. Eine aus den USA stammende Vereinigung, die sich 40 Tage für das Leben nennt, macht sich diesen Zeitraum zu eigen, indem deren Mitglieder mit Gebeten täglich vor Beratungsstellen und Praxen gegen Abtreibung demonstrieren. Die Abtreibungsgegnerinnen und -gegner haben angekündigt, wieder unter dem Motto 40 days for life ab Mittwoch 40 Tage lang vor Einrichtungen zur Schwangerschaftsberatung zu protestieren. Die „Badische Neueste Nachrichten“ berichtet, dass bereits am Dienstag an einer Kreuzung eine Mahnwache in Pforzheim abgehalten wurde. In München wurden ebenfalls ganztägige Proteste in der Nähe einer Beratungsstelle angekündigt.

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Laut eigenen Angaben wurde die Vereinigung 2004 in den USA gegründet, in Deutschland sind Mitglieder zum ersten Mal 2016 in München vor Beratungsstellen aufgetreten, in denen sich unter anderem Schwangere zu Schwangerschaftsabbrüchen beraten lassen. In Frankfurt, Pforzheim, München oder Stuttgart haben sie bereits Plakate hochgehalten, die Schwangere von einer Abtreibung abhalten sollen. Auf Fotos sind Aufschriften wie „Ich will leben“ oder „Ich bin eine Person“ zu sehen. Große Holzkreuze wurden aufgestellt.

Politische Regelung für Proteste

Im vergangenen Jahr hat die Stadt Frankfurt der Initiative verboten, innerhalb der Öffnungszeiten einer Beratungsstelle zu demonstrieren. Die Personen, die die Beratungsstellen aufsuchen, sollten nicht angesprochen oder bedrängt werden. Die Initiative ging vor Gericht – und das Verwaltungsgericht gab ihr mit einem Verweis auf die Versammlungsfreiheit recht.

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Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, hat eine schnelle gesetzliche Regelung gegen Proteste von Abtreibungsgegnerinnen und -gegnern direkt vor Beratungsstellen gefordert. „Unser Staat schreibt den Frauen vor, dass sie sich in einer schwierigen Konfliktsituation beraten lassen müssen. Dann muss unser Staat auch dafür sorgen, dass die Frauen unbehelligt und ohne Stigmatisierung zu den Beratungsstellen gelangen“, sagte Mast der Deutschen Presse-Agentur. Den radikalen Abbruchgegnerinnen und -gegnern gehe es nur darum, psychischen Druck auf die Frauen auszuüben.

„Ich will, dass diese unsäglichen, als Mahnwachen getarnten Stigmatisierungen untersagt werden“, betonte Mast. Frauenministerin Lisa Paus (Grüne) habe eine entsprechende Initiative zugesagt – und müsse noch in diesem Jahr liefern.

Streichung von Paragraf 218?

Es sei unverständlich, dass die Proteste ausgerechnet vor neutralen Beratungsstellen stattfinden müssten, wo kaum Passantinnen und Passanten, sondern hauptsächlich Betroffene vorbeikämen. „Wenn ihr ein echtes Anliegen habt, geht doch in die Fußgängerzonen“, forderte Mast die Demonstrierenden auf.

Kritik kommt auch aus den Kirchen: Sowohl die evangelische Kirche als auch die katholische Kirche haben sich in Zeitungsberichten von den Aktionen der Initiative, in denen Frauen unter Druck gesetzt werden, distanziert.

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In Deutschland ist eine Abtreibung derzeit gesetzlich durch den Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch geregelt. Demnach sind Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich verboten, bleiben aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Ein Teil dieser Voraussetzung ist ein Beratungsgespräch bei einer anerkannten Beratungsstelle. Ab Ostern soll sich nach Angaben des Bundesjustizministers Marco Buschmann (FDP) eine Kommission zusammenfinden, um die Streichung des Paragrafen 218 zu prüfen.

RND/dpa/goe

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