Drogenshop „Shiny Flakes"

Er wollte „schnell reich werden“: viertes Geständnis im „Kinderzimmer-Dealer“-Prozess

Einer der Angeklagten kommt im „Kinderzimmer-Dealer"-Prozess mit seinen beiden Anwälten in einen Saal im Landgericht Leipzig. (Archivfoto)

Einer der Angeklagten kommt im „Kinderzimmer-Dealer"-Prozess mit seinen beiden Anwälten in einen Saal im Landgericht Leipzig. (Archivfoto)

Leipzig. Im Prozess gegen fünf Angeklagte wegen Handels mit Drogen über das Internet hat es am Donnerstag ein weiteres Geständnis gegeben. Die Angaben seiner Mitangeklagten seien im Kern zutreffend, erklärte der in Haft sitzende Angeklagte in Leipzig über seine Anwältin. Damit ist er der vierte Angeklagte, der sich vor Gericht geäußert hat. Unter den Geständigen war in den vergangenen Prozesstagen auch der als „Kinderzimmer-Dealer“ bekannt gewordene Leipziger.

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Diesen habe der Häftling den eigenen Angaben zufolge im offenen Vollzug kennengelernt. Über Medienberichte habe er von einem Drogen-Webshop gewusst, den der „Kinderzimmer-Dealer“ in der Vergangenheit betrieben hatte. „Mich hat gereizt, innerhalb kurzer Zeit reich zu werden“, erklärte der Angeklagte, der bereits wegen anderer Taten verurteilt wurde und sein Geld unter anderem als Autohändler verdiente. In Gesprächen zwischen den sich damals in Haft befindenden Männern sei es zunächst um mögliche Autokäufe gegangen. „Irgendwann haben wir dann auch darüber gesponnen, was man noch so machen kann und wie man damit Geld verdienen kann - legal oder illegal“, erklärte der Angeklagte.

„Kinderzimmer-Dealer“ vor acht Jahren verurteilt

Die Staatsanwaltschaft wirft den insgesamt fünf Angeklagten vor, in unterschiedlichem Ausmaß am Drogenhandel über einen frei zugänglichen Web-Shop beteiligt gewesen zu sein. Als Bande sollen sie ab April 2019 unter anderem 16,5 Kilogramm Amphetamin und 2,5 Kilogramm Haschisch verkauft haben. Der heute 28 Jahre alte „Kinderzimmer-Dealer“ war bereits 2015 zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt worden, weil er damals einen ähnlichen Drogenshop aufgezogen hatte. Die Ware verpackte und versendete er aus seinem Kinderzimmer in Leipzig.

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In seinem Geständnis im aktuellen Prozess gab der „Kinderzimmer-Dealer“ an, unter anderem die Programmierung des Online-Drogenshops vorgenommen zu haben. Die anderen zwei Männer gestanden, die Drogenbestellungen verpackt und versendet zu haben. Dies bestätigte der vierte Geständige in seiner Einlassung am Donnerstag. Die Mithelfer hätten „so wenig wie möglich“ über das Drogengeschäft wissen sollen.

Angeklagter Rechtsanwalt schweigt noch immer

Der fünfte Angeklagte, ein Rechtsanwalt, hat sich hingegen noch nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft geäußert. In seinem Geständnis belastete der in Haft sitzende Angeklagte diesen jedoch. Im Zuge des Drogen-Geschäfts habe der Rechtsanwalt ihm beispielsweise dabei helfen wollen, eine Wohnung für den „Kinderzimmer-Dealer“ anzumieten. Die Anmietung habe sich jedoch letztendlich nicht ergeben. Zudem sei der Häftling bei einem Unternehmen des Rechtsanwalts, der ihn auch rechtlich vertreten und beraten haben soll, beschäftigt gewesen. Dazu, wie viel Geld die Männer mit dem Onlinehandel eingenommen hatten und wer wie viel davon erhalten hatte, machte der Angeklagte keine Angaben.

Die Geschichte des „Kinderzimmer-Dealers“ war Vorlage für ein Filmprojekt des Streaming-Anbieters Netflix: Von der Serie „How to Sell Drugs Online (Fast)“ gibt es mittlerweile drei Staffeln.

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RND/dpa

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