Partnerin betäubt und vergewaltigt – Angeklagter legt Geständnis ab
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Der Angeklagte (rechts) beim Auftakt des Prozesses.
© Quelle: Lennart Preiss/dpa
Im Münchner Prozess um die Vergewaltigung einer betäubten Frau hat der Angeklagte alle Vorwürfe eingeräumt. Der 39‑Jährige gestand am Dienstag vor dem Landgericht München I, seiner damaligen Partnerin in einer Nacht Ende Oktober 2020 einen Medikamentencocktail verabreicht und sie mehrfach vergewaltigt zu haben. Auch gab er zu, die Tat gefilmt zu haben.
Laut Anklage fiel die Frau zunächst in Ohnmacht und geriet schließlich in einen Zustand der Willenlosigkeit. In den folgenden gut zwei Stunden habe ihr Partner sie mehrmals vergewaltigt und diverse Videoclips erstellt. Der Staatsanwaltschaft zufolge erregte sich der derzeit als Chauffeur tätige Jurist daran, dass eine Frau ihm vollständig ausgeliefert war. Der Angeklagte teilte hingegen mit, die Tat sei eine Reaktion auf ein „Ohnmachtsgefühl“ in seinem Leben gewesen. Dieses habe er damals am Ende der gut fünf Jahre dauernden Beziehung verspürt.
Fantasien wurden Realität
Bei der Tat, sagte der Angeklagte, sei es ihm nicht darum gegangen, „ihr etwas gegen ihren Willen anzutun“. Fast alle der Sexualpraktiken, die er in der Nacht ausübte, habe das Paar auch bei Bewusstsein einvernehmlich praktiziert. Vielmehr habe er sich im Laufe der scheiternden Beziehung nach einer Situation gesehnt, in der er die vollständige Kontrolle ausüben konnte. Daraufhin habe er entsprechende Fantasien entwickelt, die sich über die Zeit verstärkt hätten: „Nach jedem Streit bin ich einen Schritt weiter gegangen.“
Im Internet habe er sich über Medikamente informiert und auch die Dosierungen nachgeschlagen, die es brauche, um sein Ziel zu erreichen: „Sie in einen Zustand zu bringen, wo sie bereit ist, mitzumachen.“ Dabei habe er darauf geachtet, ihr keinesfalls eine lebensgefährliche Dosis zu verabreichen und die Betäubungsmittel mit einer eigens besorgten Feinwaage abgemessen.
Verstörende Korrespondenz
Online hatte er demnach auch einen Mann kennengelernt, der ihm die Betäubungsmittel verkaufte. Rund einen Monat vor der Tat schickte er dem Bekannten gegen ihren Willen Nacktbilder seiner Partnerin und erzählte, er habe ihr bereits mehrfach heimlich ein Antidepressivum eingeflößt. Dabei habe es sich jedoch um eine Lüge gehandelt.
Bereits vor Prozessbeginn hatte der Angeklagte seiner Ex-Partnerin ein Schmerzensgeld von 12.000 Euro gezahlt und die Kosten ihrer Anwälte übernommen. Das Opfer nimmt als Nebenklägerin an dem Verfahren teil. Für ihre Aussage wurde die Öffentlichkeit aus dem Verfahren ausgeschlossen. Für den Prozess sind drei Verhandlungstage angesetzt.
RND/dpa