Bildnis ist über 5 Millionen Dollar wert

Streit um van Gogh-Gemälde: US-Museum darf Kunstwerk vorerst behalten

Lange Nacht der Kunst 2022 in Eckernförde: Vortrag und Celloklang unter dem Titel "Sternennacht" lassen das Publikum tief eintauchen in die Welt und die Malerei des Vincent van Gogh. Die Musikerin Clara Berger und Kunstwissenschaftler Detlef Stein verdichten Wort und Musik zu einem intensiven Bild, das haften bleibt. Foto: Ein Selbstbildnis, das der Maler nicht lange vor seinem Freitag gefertigt hat.

Ein Kunstwerk des Malers van Gogh ist derzeit im Detroit Institute of Arts ausgestellt - zu unrecht, behauptet ein angeblicher Besitzer des Werks. (Symbolbild)

Detroit. Im Streit um ein Werk von Vincent van Gogh hat ein US-Kunstmuseum einen Teilerfolg errungen. Das Detroit Institute of Arts solle das Werk „Die lesende Frau“ nicht von der Stelle bewegen, verfügte Richter George Steeh am Mittwoch (Ortszeit). Es handelt sich um eine vorläufige Anordnung vor einer für den 19. Januar geplanten Anhörung zum Fall.

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Inhaber vermisst Gemälde sechs Jahre lang

„Die lesende Frau“ ist Teil einer Sonderausstellung von Werken des niederländischen Ausnahmekünstlers, die im Detroit Institute of Arts am 22. Januar enden soll. Im Jahr 2017 erwarben das Unternehmen Brokerarte Capitol Partners und dessen Alleininhaber Gustavo Soter laut dessen Klageschrift das Gemälde für 3,7 Millionen Dollar. Eine „Drittpartei“ habe sich des Werks jedoch bemächtigt, heißt es darin.

Fast sechs Jahre lang habe er nicht gewusst, wo „Die lesende Frau“ abgeblieben sei. Erst kürzlich will er jedoch herausgefunden haben, dass das Gemälde im Besitz des Detroiter Kunstmuseums ist, wie aus der Klageschrift hervorgeht. Darin wird dessen Übergabe an Soter gefordert.

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Das Detroit Institute of Arts wies darauf hin, dass es keine Vorwürfe des Fehlverhaltens gegen das Museum gebe. Laut der Klageschrift ist das Gemälde inzwischen mehr als fünf Millionen Dollar wert. Es gehört zu 80 Werken van Goghs, die in dem Museum zu sehen sind. Bei der „lesenden Frau“ handelt es sich offenbar um eine Leihgabe von einer Sammlung in São Paulo. Dieser Vorgang sei korrekt abgewickelt und beim US-Außenministerium angemeldet worden, wodurch die Leihgabe unter dem Schutz von Bundesgesetzen stehe, betonte das Museum.

RND/AP

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